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Statt zeitnah Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher bereitzustellen, schützt das Gesetz die Geheimhaltungsinteressen von Unternehmen. Verbraucherinnen und Verbrauchen haben keine Möglichkeit, ihr Informationsrecht direkt bei den Unternehmen geltend zu machen. Auch in Zukunft sollen Kontrollen und Verstöße im Lebensmittelbereich nur dann öffentlich gemacht werden, wenn sie gravierend oder gesundheitsgefährdend sind. Verbraucherinnen und Verbraucher haben aber das Recht, auch über "leichte" Vergehen informiert zu werden und Gammelbuden erkennen zu können - zum Beispiel durch das von den Ländern beschlossene "Hygiene-Barometer". Doch anstatt proaktiv zu handeln und die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen verbindlich festzulegen, schiebt Aigner die Verantwortung an die Länder und Verbraucherinnen und Verbraucher ab. Nach monatelangen Verhandlungen durch Verbraucher- und Wirtschaftsministerium hätten wir mehr erwartet. Die Fraktionspressestelle auf Twitter: twitter.com/#gruensprecher
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