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Der heute vom Europäischen Parlament verabschiedete Vorschlag würde den Mitgliedsstaaten Rechtssicherheit für nationale oder regionale Gentech-Verbote geben. Damit könnten sich EU-Staaten künftig bei einem Gentechnik-Verbot auf Umweltrisiken, negative sozioökonomische Folgen oder wissenschaftliche Unsicherheit berufen. Ohne diese Rechtssicherheit können Gentech-Verbote etwa von Konzernen vor Gerichten oder im Rahmen der WTO angegriffen werden und hätten dann vermutlich keinen Bestand. Außerdem hat sich heute das Europäische Parlament dafür ausgesprochen, die Risikoprüfung im Zulassungsverfahren zu verschärfen, den Schutz vor gentechnischen Verunreinigungen zu verbessern und die Haftung durch den Verursacher bei tatsächlichen Verunreinigungen sicherzustellen. Bürgerinnen und Bürger müssen nachhaltig vor den Gefahren der Gentechnik geschützt werden. Dafür ist die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments ein Meilenstein. Die Bundesregierung und die EU-Kommission dürfen diese Willensbildung nicht missachten. Beim nächsten EU-Umweltministerrat im September muss der Kommissionsvorschlag entsprechend geändert werden.
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