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"Bisher kann die Bundesregierung jedenfalls keinerlei naturschutzfachliches Konzept für die Schaffung der erforderlichen Naturwaldentwicklungsgebiete darlegen. Schlimmer noch: Sie weigert sich auch standhaft, ein solches zu entwickeln. Dabei gewinnt man den Eindruck, dass sie die Bedeutung der Frage, wie viele Waldflächen der verschiedenen Lebensraum- und Standorttypen aus der Nutzung genommen sein sollen, um die gesamte Breite der biologischen Vielfalt in Deutschlands Wäldern durch dieses Schutzkonzept abzudecken, immer noch nicht verstanden hat." "Dabei geht es doch nicht darum, irgendwelche Flächen zu Naturwäldern zu entwickeln, sondern darum, damit bestimmte Naturschutzziele zu verfolgen" kommentierte Behm. "Wenn es zum Beispiel kaum noch Auenwälder gibt, dann ist klar, dass bestehende Auenwälder in der Flächenkulisse einen überproportionalen Anteil einnehmen müssen. Ein Fehlen dieser Wälder in der Flächenkulisse kann nicht durch einen hohen Anteil z.B. an ungenutzten derzeitigen Kiefernwäldern auf Sandböden ausgeglichen werden. "Es ist auch nicht zu verstehen, warum der Bundesregierung keinerlei Informationen über die Entwicklung von konkreten Konzepten zur Umsetzung des Fünf-Prozent-Ziels durch die Bundesländer vorliegen, obwohl sie sagt, dass sie im kontinuierlichen Dialog mit den Bundesländern ist und z.B. Thüringen ein entsprechendes Konzept vorgestellt hat. Man fragt sich, worüber die Bundesregierung da mit den Ländern spricht - über die Umsetzung des Fünf-Prozent-Ziels offenbar nicht. Das legt auch die Tatsache nahe, dass die Bundesregierung keine Antwort auf die Frage nach den Ergebnissen dieser Gespräche gibt. "Auch, warum die Bundesregierung bei der Umsetzung des Fünf-Prozent-Ziels nach wie vor auf private Waldbesitzer setzt, erschließt sich angesichts des massiven Widerstands der Waldbesitzerverbände nicht. Die Bundesregierung sollte realistischer Weise davon ausgehen, dass die Umsetzung dieses Ziel der Biodiversitätsstrategie nahezu ausschließlich Aufgabe der öffentlichen Hand sein wird, und dass sie die Kosten des Nutzungsverzichts nicht auf den Privatwaldbesitz wird abwälzen können. Die Bundesregierung sollte nicht weiter den Eindruck erwecken, den Privatwald umfangreich mit Stillegungsverpflichtungen zu belegen. Das würde die Akzeptanz der festgelegten Ziele im Waldnaturschutz noch weiter gefährden." [1] www.cornelia-behm.de/cms/default/dokbin/382/382988.antworten_kleine_anfrage_umsetzung_5_nat.pdf
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