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In der Vergangenheit seien vor allem ungenügend durchgegartes Fleisch und unerhitzte Milch Quellen für EHEC-Infektionen gewesen. Als völlig ungerechtfertigt bewertet der Ernährungswissenschaftler aus Wettenberg zudem den Vorwurf, Biobetriebe und deren Verzicht auf Pestizide seien verantwortlich für die Ansteckung mit EHEC-Bakterien. "Das ist Unsinn, Pestizide schützen nicht vor EHEC-Keimen." Und auch sonst sei es den Erregern egal, ob sie sich auf einer Biogurke oder einer konventionell erzeugten ansiedeln. "Den besten Schutz vor EHEC und anderen Infektionen durch Lebensmittel bietet eine sorgfältige Hygiene in der Küche", rät Weigt. Dazu zählen neben dem konsequenten Händewaschen nach jedem Toilettengang und vor dem Kochen das gründliche Waschen von Gemüse und Obst, das roh und ungeschält verzehrt werde. Grundsätzlich sei es bei Salat und Sprossen sicherer, diese selbst zuzubereiten, statt vorgeputzte Blattsalate oder vorgezogene Sprossen abgepackt im Laden zu kaufen. Hülsenfruchtsprossen wie Linsen-, Bohnen oder Sojakeimlinge sollten ohnehin 3-4 Minuten erhitzt werden. Auch robuste Sprossensorten wie Sonnenblumenkeimlinge können vorsorglich mit kochendem Wasser übergossen werden. Bei Fleisch ist darauf zu achten, dass es ausreichend durchgegart ist. Wichtig ist zudem getrennte Arbeitsbereiche und Geräte für Gemüse und Obst auf der einen Seite und leicht verderbliche Lebensmittel wie Fleisch und Milchprodukte auf der anderen. Arbeitsflächen und Küchenutensilien wie Schneidbretter und Messer sollten gründlich gereinigt und mit kochendem Wasser abgespült werden. Spülschwämme sind spätestens nach 2-3 Tagen auszukochen oder durch neue zu ersetzen. Ausführliche Hygienetipps stellt der UGB auf seiner Homepage unter www.ugb.de/hygiene kostenlos zur Verfügung. Abdruck honorarfrei, Belegexemplar erbeten *** IMPRESSUM Redaktion: Dipl. oec. troph. Stefan Weigt Verband für Unabhängige Gesundheitsberatung e. V. Sandusweg 3, D-35435 Wettenberg/Gießen Tel.: (+49) 06 41 / 8 08 96 - 0, Fax: (+49) 06 41 / 8 08 96 - 50 Geschäftsführer: Thomas Männle (v.i.S.d.M.) Amtsgericht Gießen: VR 1310
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