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"Beim Wassernutzungsentgelt ist die Regierung erneut vor Vattenfall eingeknickt. Die nun vorgesehene Erhöhung des Wassernutzungsentgelts ist lediglich eine kosmetische Korrektur, denn sie soll auf weniger als ein Zehntel des abgepumpten Wassers Anwendung finden", sagt Michael Bender von der Bundeskontaktstelle Wasser der GRÜNEN LIGA. Lediglich eine 2004 eingeführte zusätzliche Subvention wird nun in zwei Schritten abgebaut. Sie betrifft nur den Teil des Wassers, der nach dem Abpumpen im Tagebau noch für andere Zwecke benutzt wird (Absatz 4, Nr. 7, Satz 2). Im Jahr 2005 handelte es sich bei der betreffenden Wassermenge um lediglich 21 der insgesamt 233,8 Millionen abgepumpten Kubikmeter Wasser (Quelle: Landtagsdrucksache 4/4162, S.31). Am vergangenen Dienstag hatte die Landesregierung in Potsdam eine Novelle zum Wassergesetz beschlossen. Die seit 1994 bestehende Befreiung des Bergbaus vom Wassernutzungsentgelt wird dabei überhaupt nicht angetastet. Laut europäischer Wasserrahmenrichtlinie wäre spätestens seit dem Jahr 2010 vom Verursacher ein "angemessener Beitrag" zu leisten, um die immensen Folgekosten dieser Wassernutzung zu decken. Aber Vattenfall zahlt weiterhin keinen Cent, wenn das abgepumte Grundwasser in Flüsse eingeleitet wird, obwohl zum Beispiel die Sulfatfracht des Wassers massive Probleme für die Trinkwasserversorgung Berlins und von Frankfurt (Oder) verursacht. Auch auf klare Anforderungen an diese Einleitung will die Regierung weiter verzichten (§ 40 Abs. 1 Satz 5 des Regierungsentwurfs). Die skandalöse Vergünstigung vieler Millionen Kubikmeter Kühlwasser wird ebenfalls nicht angetastet: Statt der üblichen 10 Cent kostet dies die Betreiber nur zwei Cent pro Kubikmeter (§ 40 Abs. 1 Satz 4 des Regierungsentwurfs)! Die drei Lausitzer Braunkohlenkraftwerke verdunsten jährlich 92 Millionen Kubikmeter (zum Vergleich: Die gesamte öffentliche Trinkwasserversorgung im Land Brandenburg belief sich 2007 auf 125 Millionen Kubikmeter). Durch die Kühlturmverluste in die Atmosphäre geht dieses Wasser dem angespannten Wasserhaushalt der Region nahezu vollends verloren. Zudem will die Regierung eine zusätzliche Garantie für Vattenfall einführen, das Flusswasser für die in wenigen Jahren geplanten Flutung seines Tagebaues Cottbus-Nord nicht bezahlen zu müssen (Abs. 1 Satz 6 des Regierungsentwurfs). Lediglich eine 2004 eingeführte zusätzliche Subvention wird nun in zwei Schritten abgebaut. Sie betrifft nur den Teil des Wassers, der nach dem Abpumpen im Tagebau noch für andere Zwecke benutzt wird (Absatz 4, Nr. 7, Satz 2). Im Jahr 2005 handelte es sich um lediglich 21 der 233,8 Millionen abgepumpten Kubikmeter Wasser (Quelle: Landtagsdrucksache 4/4162, S.31). Laut Bundesverfassungsgericht sind alle Ausnahmen von der Entgeltpflicht Subventionen, die einer besonderen Begründung bedürfen, zum Beispiel einer schwierigen Wettbewerbssituation. Während jeder Trinkwassernutzer und auch die Industrie in Brandenburg ein reguläres Entgelt von 0,10 Euro pro Kubikmeter zahlen, sind Bergbau und Energiewirtschaft sowie auch die Landwirtschaft von dieser Zahlungspflicht weitgehend befreit. Eine Begründung für diese Subventionierung bleibt die Landesregierung jedoch schuldig. Den Wortlaut der geplanten Neufassung von § 40 BbgWG stellen wir auf Anfrage gern zur Verfügung. Das Positionspapier der GRÜNEN LIGA zum Wasserentnahmeentgelt in Bergbau und Energiewirtschaft vom April 2010 finden Sie auf www.wrrl-info.de. Ansprechpartner: Michael Bender, Tobias Schäfer GRÜNE LIGA Bundeskontaktstelle Wasser Greifswalder Straße 4 10405 Berlin Tel.: +49 30 / 40 39 35 30 Fax: 204 44 68 E-Mail: wasser@grueneliga.de Internet: www.wrrl-info.de _____________ (3977 Zeichen, Abdruck kostenfrei, Belegexemplar erbeten) Diese Nachricht wurde Ihnen übermittelt von GRÜNE LIGA e.V. - Netzwerk Ökologischer Bewegungen Bundesgeschäftsstelle Greifswalder Straße 4 10405 Berlin Fon: 030/204 47 45 Fax: 030/204 44 68 E-Mail: bundesverband@grueneliga.de www.grueneliga.de VISIONEN haben - NETZWERK knüpfen - HANDELN anregen
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