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Die heute vom Europäischen Parlament angenommene Verordnung über Fahrgastrechte im Busverkehr sorgt nicht für den notwendigen Schutz der Buspassagiere in Europa. Nach Regelungen für mehr Verbraucherschutz im Luft-, Eisenbahn- und Schiffsverkehr sind die Buspassagiere nun die letzte Fahrgastgruppe, deren Rechte europaweit geregelt wird. Die Rechte für Reisende mit Bussen fallen im Vergleich zu den anderen Verkehrsträgern am schlechtesten aus. Ein wirksamer Schutz der Passagiere im europäischen Busverkehr wird vor allem dadurch verhindert, dass nennenswerte Fahrgastrechte erst bei einer Entfernung von über 250 km Anwendung finden. Damit gelten auf dem allergrößten Teil aller Busfahrten in Europa effektiv keine umfassenden Fahrgastrechte. Beschämend ist auch, dass die Rechte der Menschen mit eingeschränkter Mobilität, bescheiden sind: Verbindliche Ansprüche auf Assistenz im Busverkehr wird es nicht geben. Schließlich wurde den Busunternehmen ein weiteres Schlupfloch eröffnet: Im Falle "extremer Wetterbedingungen" - die nicht genau bestimmt sind - werden die Fahrgastrechte ausgesetzt. Schon bei der Umsetzung der Fluggastrechte-Verordnung hat sich gezeigt, dass diese Klausel eindeutig auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher geht. Trotz einiger positiver Aspekte wie der Schaffung unabhängiger Schlichtungsstellen, wie wir sie forderten, wird damit die Einführung wirksamer Fahrgastrechte verhindert. Hinzu kommt, dass durch die Ungleichbehandlung der verschiedenen Verkehrsträger bestehende Wettbewerbsverzerrungen weiter verschärft werden. So zahlen Eisenbahnen im Gegensatz zu Bussen nicht nur auf jedem Streckenkilometer eine Maut in Form von Trassenpreisen, es gelten für die Bahn auch deutlich stärkere Fahrgastrechte. Gerade vor dem Hintergrund der in Deutschland anstehenden Liberalisierung des Buslinienverkehrs ist eine solche künstliche Verzerrung zwischen zwei konkurrierenden Verkehrsmitteln nicht akzeptabel.
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