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Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat heute in einem erstinstanzlichen Urteil über die Klage der Zentrale für unlauteren Wettbewerb gegen die Neumarkter Lammsbräu entschieden, wobei das Urteil zunächst mündlich verkündet wurde. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt zu einem späteren Zeitpunkt vor. Das Gericht spricht sich in seinem Urteil im Wesentlichen gegen eine Unterscheidung von Mineralwässern und Bio-Mineralwässern aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Auslöser für diese juristische Klärung war eine Klage der Zentrale für unlauteren Wettbewerb, die zwei Ziele durchsetzen will: Sie will generell den Begriff "Biomineralwasser" verbieten lassen. Und sie will untersagen lassen, dass ein Bio-Mineralwassersiegel verwendet wird. Susanne Horn, Geschäftsführerin der Neumarkter Lammsbräu: "Wir bedauern dieses Urteil sehr, weil es aus unserer Sicht die berechtigten Interessen des Verbraucherschutzes nicht ausreichend berücksichtigt. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass es auch bei Mineralwässern sehr große Qualitätsunterschiede gibt. Der Verbraucher hat ein Recht darauf, genau zu erfahren, welche Qualität sein Mineralwasser tatsächlich hat. Die Klassifizierung Biomineralwasser, die sehr hohe Anforderungen an die Wasserqualität stellt, ist das probate Mittel, für den Verbraucher Transparenz herzustellen. Wir werden uns daher im Interesse des Verbraucherschutzes weiter dafür einsetzen, dass Mineralwässer mit Bio-Qualität auch so benannt werden dürfen. Wir werden im nächsten Schritt in Berufung gehen. Die Neumarkter Lammsbräu wird weiter ihr Bio-Mineralwasser unter der Bezeichnung "Bio-Kristall", das eine hohe Akzeptanz bei den Konsumenten hat, vertreiben. Dies auch im Hinblick darauf, dass wir in der nächsten Instanz eine Korrektur des Urteils erwarten. Wir können uns nicht vorstellen, dass die in der Lebensmittelbranche europaweit praktizierte Bio-Klassifizierung bei Mineralwässern, dem wichtigsten Lebensmittel überhaupt, halt macht." Zu Vorgeschichte und Hintergrund: Zum Hintergrund dieser Auseinandersetzung: zwei zentrale Entwicklungen der letzten Jahre beeinflussen zunehmend das Verbraucherverhalten:
Damit war der erste Schritt auf dem Weg zu einem europaweit gültigen Bio-Siegel erfolgreich bewältigt. Denn alle staatlich vergebenen Bio-Siegel sind einst aus einer privaten Zertifizierungsinitiative hervorgegangen. Deswegen wird sich die Neumarkter Lammsbräu auch weiterhin für ein staatlich anerkanntes Bio-Siegel für Mineralwässer einsetzen. Informationsstelle Biomineralwasser (IBM) Corinna Schindler das freelance team Franziskanerstraße 18 81669 München Tel: (089) 44 88 040 Fax (089) 48 00 28 09 E-Mail: das-freelance-team@t-online.de www.bio-mineralwasser.de
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