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Die Rückführung geht auf ein Programm zurück, das 2004 zwischen den USA, Russland und der IAEO vereinbart worden war und das der Nichtverbreitung von kernwaffenfähigem Material dient. Der Transport nach Russland muss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigt werden. Das BAFA ist zuständig für Ausfuhrgenehmigungen und hat einen Antrag für eine solche Genehmigung nach Atomrecht dem Bundesumweltministerium zur Prüfung vorgelegt. Das Bundesumweltministerium ist jetzt nach eingehender Prüfung des Antrags zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Zustimmung zu einer Ausfuhrgenehmigung gegenwärtig nicht erteilt werden kann. Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen: "Voraussetzung für eine Zustimmung wäre der Nachweis, dass die Brennelemente in der russischen Anlage Majak schadlos verwertet werden. Die vorliegenden Unterlagen lassen eine abschließende Aussage dazu nach den Maßstäben des Atomgesetzte gegenwärtig nicht zu." Quelle: Bundesumweltministerium 2010
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