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| ECO-News - die grüne Presseagentur |
Presse-Stelle: | Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin |
Rubrik: | Umwelt & Naturschutz Datum: 02.12.2010 |
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Eine Chance für den Tierschutz: Karlsruhe kippt Kleingruppenhaltung von Legehennen |
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Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die die Regelung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen (§ 13b Tierschutznutztierverordnung) für verfassungswidrig erklärt.
Wir teilen die Sicht des Verfassungsgerichts, dass der entsprechende "Maßgabebeschluss" des Bundesrates aus dem Jahre 2006 nicht mit dem Tierschutzrecht nach Art 20a Grundgesetz zu vereinbaren ist. So wurde anders als vorgeschrieben die Tierschutzkommission nicht angemessen und rechtzeitig an der Beratung beteiligt. Vielmehr hat das Gericht den Eindruck gewonnen, dass Tierschutz-Auflagen von den Initiatoren als notwendiges Übel betrachtet wurden. Die Beratung durch die Tierschutzkommission wurde somit zur Farce, weil das gewünschte Ergebnis schon vorher feststand.
Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat, dass der Tierschutz für jede Neuregelung in der Nutztierhaltung konstitutiv ist. Der Gesetzgeber wird aufgefordert, bis zum 31.3.2012 eine tierschutzkonforme Neuregelung vorzulegen. Das bedeutet für uns, dass die Kleingruppenhaltung als Renaissance der Käfighaltung keine Zukunft haben darf.
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