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Wie mehrfach gemeldet, soll das Elterngeld ab 1.1.2011 bei Hartz IV-Beziehern als Einkommen angerechnet werden. Das kommt einer Streichung gleich. Das soll auch für diejenigen Elterngeldbezieher gelten, die auf Antrag nach § 6 des Elterngeldgesetzes den halben Elterngeldbetrag für 24 Monate (statt für 12 Monate) erhalten. Damit verfallen die Anteile des Elterngeldes, die ins Jahr 2011 hineinreichen. Sie können aber noch 2010 ausgezahlt werden, wenn der Antrag auf verlängerten Bezug noch in diesem Jahr widerrufen wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die ÖDP die Berechnung der Höhe des Elterngeldes grundsätzlich für verfassungswidrig hält, da sie Mehr-Kinder-Familien, Studenten, Geringverdiener und Arbeitslose benachteiligt. Damit wird gegen die Gleichheit vor dem Gesetz nach Art. 3 Abs. 1 und gegen den Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes verstoßen. Näheres dazu in der ÖDP-Pressemeldung vom 3.11.2010 (einzusehen unter www.oedp.de bei "weitere Mitteilungen"). Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Bundespressestelle: Erich-Weinert-Str. 134 10409 Berlin Tel. 030/49854050 florence.bodisco@oedp.de oedp.de/blogs/oedpblogger
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