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Der Vorschlag aus dem hessischen Ministerium geht in die richtige Richtung. Landwirte sind derzeit die Leidtragenden bei den Verunreinigungsskandalen. Die Saatgutanbieter müssen mehr in die Pflicht genommen werden, selbst Kontrollen durchzuführen. Gerade weil Saatgut-Hersteller Kontrollen bisher verweigern, landete das verunreinigte Saatgut auf dem Acker, bevor gehandelt wurde. Im Sinne des Vorsorgeprinzips sind darum Vorschriften für zusätzliche Kontrollen notwendig und sinnvoll. Sie dürfen aber keinesfalls zur Folge haben, dass im Gegenzug die behördlichen Kontrollen reduziert werden. Der Staat ist in der Verantwortung. Zu kritisieren ist an dem Vorschlag aus Hessen, dass unklar bleibt, wer die Kosten für die Kontrollen übernimmt. Hier muss das Verursacherprinzip gelten, die Kosten dürfen nicht zu Lasten der Landwirte gehen. Für Verwirrung sorgt auch, dass in dem Vorschlag nicht klar zwischen Verunreinigungen mit zugelassenen und nicht zugelassenen Gentech-Produkten unterschieden wird. Bei Verunreinigungen mit zugelassenen Gen-Produkten muss die technische Nachweisgrenze gelten und das verunreinigte Saatgut mit einem Gen-Label gekennzeichnet werden. Bei Saatgutverunreinigungen mit nicht zugelassenen Stoffen gilt grundsätzlich: Dieses Saatgut darf nicht in Verkehr gebracht werden. Illegale Produkte dürfen nicht auf den Acker.
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