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![]() Die Begründung: Ein Gesetz kann nur vom Gesetzgeber, nämlich dem Bundestag oder Bundesrat, geändert werden, aber nicht in einem Geheimvertrag. Genau das versucht das Abkommen, das die Bundesregierung am 6. September mit den AKW-Betreibern geschlos-sen hat. Dort wird vereinbart, wie zwei wichtige Stellen im Atomgesetz, nämlich Anlage 3 zu § 7 Abs. 1a und § 7 Abs. 1b geändert werden sollen. Der Vertragstext soll bis 30. September endgültig festliegen (Nr. 5 des Vertragsentwurfs: "Paraphierung"). Buchner fragt: "Wie kann die parlamentarische Beratung einer Gesetzesänderung bis dahin abgeschlossen sein, wenn der Vertragstext, so wie ursprünglich geplant, geheim bleibt?" Die Geheimhaltung wurde erst aufgegeben, nachdem in der ARD-Sendung Monitor wesent-liche Inhalte des Vertrags bekannt gegeben wurden. Monitor enthüllte, dass die Sicherheit der deutschen AKW massiv reduziert werden soll. Denn bisher wurden wichtige Verbesse-rungen der Sicherheit wie ausreichender Schutz gegen Terrorangriffe, Auswechseln der alten Rohre wegen der brüchigen Schweißnähte und wegen der veraltete Stahlsorten nicht mehr durchgeführt, weil die gefährlichsten AKW ohnehin bald abgeschaltet werden sollten. Aber auch nach der Laufzeitverlängerung wird die Sicherheit nicht auf den Stand der Technik gebracht. Denn diese Nachrüstungen sollen erst "mittelfristig" durchgeführt werden. Insgesamt vermutet Prof. Buchner, der Bundesvorsitzende der ÖDP: "Der Vertrag sollte nicht nur deshalb geheimgehalten werden, weil die Sicherheitsanforderungen an die deutschen AKW drastisch gesenkt werden. Er ist auch ein Angriff auf unsere Demokratie. Jetzt ist es wirklich Zeit, dass die Bundesregierung Konsequenzen aus ihrem Vertrauensschwund in der Bevölkerung zieht und Neuwahlen in die Wege leitet." Kontakt: Bundespressestelle der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) presse@oedp.de Tel. 030/ 49854050 Erich-Weinert-Straße 134 10409 Berlin
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