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Energiebesteuerung ökologisch wirksamer zu gestalten und umweltschädliche Ausnahmetatbestände abzubauen, ist schon lange überfällig. Gerade diejenigen, die am meisten Energie verbrauchen und Treibhausgase in die Atmosphäre blasen, haben aufgrund von Steuerermäßigungen die geringsten Steuersätze. Es ist dringend notwendig, diese Begünstigungen zurück zu führen, um die Anreize zur Steigerung der Energieeffizienz zu erhöhen. Die Bundesregierung möchte jetzt die Höhe der Vergünstigungen verringern, aber weiterhin allgemeine Nachlässe bei der Ökosteuer für das produzierende Gewerbe beibehalten. Pauschale Steuernachlässe aufgrund der Branchenzugehörigkeit sind jedoch nicht treffsicher. Sie sollten daher durch eine Härtefallregelung abgelöst werden, bei der geprüft wird, ob ein Unternehmen tatsächlich im internationalen Wettbewerb steht und durch die Energiebesteuerung unzumutbare Wettbewerbsnachteile erleidet. Gleichzeitig müssen sie an Auflagen gebunden sein, gezielt Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen. Auch der Missbrauch der Steuerbegünstigungen in Form von Schein-Contracting kostet den Staat nach Schätzung des Bundesrechnungshofs Steuereinnahmen von mindestens 500 Millionen Euro jährlich und verwässert den Anreiz zum Energiesparen und Klimaschutz. Dem will die Bundesregierung nun endlich einen Riegel vorschieben, nachdem sie dem Unwesen jahrelang untätig zugesehen hat. Dazu musste die Finanznot des Staates erst die heutigen Dimensionen annehmen. Die Bundesregierung tut hier einmal das richtige: Sie redet nicht mehr von Steuersenkungen, sondern beginnt endlich damit teure Subventionen abzuschaffen. Die Schritte der Bundesregierung gehen in die richtige Richtung, aber nicht konsequent genug. Nach dem 22. Subventionsbericht belaufen sich die Steuervergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer im Jahr 2010 auf gut 5,5 Milliarden Euro. Wenn die Bundesregierung jetzt 1,5 Milliarden dieser 5,5 Milliarden Euro abbauen möchte, kappt sie gerade mal die Spitze des Eisbergs.
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