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Voraussetzung für die Aufnahme in die Beraterliste ist die VDI-Mitgliedschaft mit fachlicher Zuordnung zur VDI-KUT, der fachlichen Heimat aller mit Umwelttechnik befaßten VDI-Mitglieder. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind auf kompetente externe Beratung angewiesen, sei es im Bereich Umweltmanagement (Öko-Audit), des Betriebsbeauftragtenwesens und des Abfallmanagements unter Berücksichtigung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes als auch im Baubereich (Baustellenkoordinatoren). Am 31.12.98 endete die Übergangsfrist in einer Reihe von Rechtsverordnungen zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Ab 1.1.1999 gelten damit für viele Abfallerzeuger, Transporteure, Entsorger - auch für gewerbliche Betriebe, die Abfälle verwerten - eine Reihe neuer Bestimmungen, deren Beachtung von den zuständigen Vollzugsbehörden der Länder überwacht wird. Ab 1.1.1997 sind zudem alle Mitgliedsunternehmen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaften, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen, verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem zeitlichen Mindestumfang sicherzustellen. Dies können auch extern tätige Fachkräfte für Arbeitssicherheit leisten. Hierzu bietet die Beraterliste Umwelttechnik Unterstützung. Entscheider erhalten mit der Beraterliste Umwelttechnik die Möglichkeit, gezielt den für ihre Belange zutreffenden Sachverständigen zu finden. Die Beraterliste kann für DM 25.- (VDI-Mitglieder DM 20.- jeweils zzgl. Porto) bestellt werden bei der VDI-KUT, Postfach 10 11 39, 40002 Düsseldorf, Tel. 0211/6214-415, Fax -177. E-Mail kut@vdi.de.
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