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Hintergrund für Siglochs Befürchtung sind entsprechende Zollvereinbarungen der Europäischen Union. Diese sehen für Länder, die nicht der EU angehören, Vergünstigungen bei Einfuhrzöllen vor, wenn es sich bei der Ware um sogenannte Ursprungsware handelt. Das sind solche Waren, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union vollständig hergestellt worden sind. Der Nachweis dieser Voraussetzung ist bei Textilien außerordentlich schwierig, weil selbst Kleidung, die beispielsweise von bekannten deutschen Firmen hergestellt wurde, ihren Ursprung nicht unbedingt in der Europäischen Union haben muß. Zusätzlich erschweren billige Importwaren aus Niedriglohnländern die Begründung von Ursprungszeugnissen. Nachdem bis zum Herbst 1999 diese Frage keine große Rolle gespielt habe, so Siegloch, lehne die Zollverwaltung jetzt die Ausstellung von sogenannten Präferenz-Zeugnissen ab. Zusammen mit der EU-Kommission in Brüssel habe sie den Standpunkt eingenommen, daß Alttextilien keine Zollpräferenzen erhalten können. Der Fachverband Textil-Recycling habe deshalb intensive Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium, dem Bundeswirtschaftsministerium und mit der Europäischen Kommission geführt, berichtete Siegloch. Dabei sei auf die wirtschaftlich gravierenden Einschränkungen von Alttextilexporten hingewiesen worden, die sich nach Auffassung des Verbandes aus der Haltung der deutschen Zollverwaltung und der EU ergeben. Zwischenzeitlich, so berichtete Sigloch, sei eine tragbare Kompromißlösung in Reichweite gewesen. So habe Luigi Casella, Abteilungsleiter der Generaldirektion Steuern und Zollunion sowie Vorsitzender des Brüsseler Zollausschusses, den dort vertretenen Mitgliedstaaten die Frage vorgelegt, ob sie den Tatbestand "last collection and packing for shipment" als Ursprungsnachweis akzeptieren könnten. Für den Fall, daß dieser Vorschlag allgemein akzeptiert wird, habe Casella gleichzeitig die Mitgliedstaaten aufgefordert, die geltenden Meistbegünstigungszollsätze für Importe mitzuteilen. Dabei habe sich herausgestellt, daß diese Zollsätze mit Ausnahme von Polen den Präferenzzollsätzen entsprachen. Wegen des Einzelfalles sei die Kommission jedoch nicht bereit gewesen, eine Änderung der Zollbestimmungen vorzunehmen, so Sigloch. Der Vorsitzende des Verbandes Textil-Recycling warf der Kommission vor, das eigentliche Problem nicht erkannt zu haben, wenn sie meine, wegen eines Einzelfalles die zollrechtlichen Vorschriften für den Ursprungsnachweis nicht ändern zu müssen. Der Fachverband werde weiterhin dafür kämpfen, daß eine Lösung gefunden wird, die es den Exporteuren erlaube, unangreifbare Ursprungserklärungen abzugeben. Sigloch hofft dabei auf die Unterstützung auch anderer Mitgliedstaaten der EU, da Polen über Deutschland hinaus nun begonnen habe, auch die Präferenzen für Importe aus Frankreich, Italien, Großbritannien, Belgien und den Niederlanden zu untersuchen, die in den vergangenen Jahren eingeräumt wurden. Sigloch wies darauf hin, daß man aufgrund des intensiven Kontaktes zwischen dem Vorstand und den polnischen Mitgliedern des Verbandes in dieser Angelegenheit den Meinungsbildungsprozeß in Polen bislang noch habe offen halten können. Der Fachverband werde alles daran setzen, um das polnische Wirtschaftsministerium davon zu überzeugen, daß eine Versagung von Zollpräferenzen nicht nur das polnische Textil-Recycling zerstören würde, sondern auch umweltpolitisch kontraproduktiv wäre. Die polnischen Regierungsstellen müßten begreifen, daß sie als Beitrittsland alles dafür tun müßten, daß die EU-rechtlichen Vorgaben für die Textilverwertung eingehalten werden. Sigloch teilte dazu den Mitgliedern des Verbandes mit, daß sich der Verband in dieser Sache nunmehr auch an den für die Erweiterung zuständigen EU-Kommissar Günter Verheugen gewandt habe. Lobende Worte fand der Vorstand des Fachverbandes Textil-Recycling für "die sehr konstruktive Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium". Ergebnis mehrerer intensiver Gespräche sei, daß der Fachverband Textil-Recycling nunmehr den Entwurf einer sogenannten Sortenliste erstellt hat, mit dem der Versuch gemacht werden soll, tragbare Alttextilien aus dem Abfallbegriff herauszulösen. Dies hätte zur Folge, daß Erschwerungen des Exports wie zum Beispiel die erforderlichen Notifizierungen entfallen würden, die von der Textil-Recycling-Branche als diskriminierend bezeichnet werden. Die Sortenliste, die der Verbandsvorstand erarbeitet habe, werde dem Bundesumweltministerium umgehend zugehen, so Sigloch. Im Falle eines weiteren planmäßigen Verlaufes geht der Fachverband laut Siegloch davon aus, daß die Liste als deutscher Vorschlag gegen Ende des Jahres in die Beratung des dafür zuständigen Technischen Ausschusses in Brüssel eingebracht werden kann. Scharfe Kritik äußerte der Fachverband Textil-Recycling an den Kommunen. Diese würden zunehmend versuchen, ihre Finanzausstattung durch Ausweitung von wirtschaftlichen Betätigungen zu verbessern. Der Fachverband sieht darin insbesondere auch einen Verstoß gegen die sogenannten Subsidiaritätsklauseln in den Länder-Gemeindeordnungen. Danach ist in allen Bundesländern eine wirtschaftliche kommunale Betätigung nur zulässig, wenn sie einem öffentlichen Zweck dient. Davon kann nach Auffassung des Verbandes bei einer Alttextilentsorgung aus rein erwerbswirtschaftlichem Gewinnstreben keine Rede sein. Dabei könne es auch keine Rolle spielen, ob die Kommunen hierbei in Eigenregie operierten, beliehenen Unternehmungen Monopolstellungen im Gemeindegebiet verschafften oder mit der Gründung von Eigenbetrieben agierten, auf die sie bestimmenden Einfluß ausüben. Auf große Zustimmung stieß in diesem Zusammenhang die Bitte des Vorsitzenden Sigloch, daß die Verbandsmitglieder diesbezügliche Bestrebungen von Kommunen dem Verband melden, damit sich der Verband entsprechend positionieren könne. Mit Genugtuung nahmen die Verbandsmitglieder zur Kenntnis, daß sich die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder dieses Problems angenommen hat. Sigloch wies in diesem Zusammenhang auf die jetzt angelaufene Initiative der Ministerpräsidenten der Bundesländer hin, die darauf abzielt, die Zuständigkeit der Länder und Kommunen für die Aufgaben der Daseinsvorsorge abzusichern. Eine wettbewerbsverdrängende Wirtschaftsbetätigung von Kommunen sei jedoch der falsche Weg, um dieses Ziel zu erreichen, so Sigloch. Vielmehr müßte man von den Möglichkeiten des Grundgesetzes Gebrauch machen und Kompetenzen, die der Bund an sich gezogen hat, wieder auf die Länder und Kommunen zurückübertragen, wie dies der bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber in seiner letzten Regierungserklärung vorgeschlagen habe. Francis Veys, der Präsident des internationalen Verbandes Bureau International de Recycling (B.I.R), Brüssel, äußerte sich auf der Jahreshauptversammlung in hohem Maße anerkennend "über die außerordentlich gute Zusammenarbeit" des B.I.R. mit dem Fachverband Textil-Recycling. Veys sagte den Verbandsmitgliedern zu, daß sich das B.I.R. in Brüssel weiterhin mit großem Nachdruck für die Lösung der Probleme des Textil-Recycling in Deutschland einsetzen werde. Dies gelte für das Präferenzproblem ebenso wie für die Unterstützung der vom Verband erstellten Sortenliste. Das 1948 zunächst als Zusammenschluß nationaler Verbände gegründete B.I.R. hat 1995 eine Umstrukturierung vorgenommen und sich damit auch für den Beitritt von Einzelunternehmen geöffnet. Dem B.I.R. gehören heute 35 nationale Verbände und 515 Unternehmen aus mehr als 50 Staaten an. Das Gastreferat der Mitgliederversammlung in Sasbachwalden kam in diesem Jahr vom Laser-Zentrum in Hannover. Vorgestellt wurden lasergestützte Materialerkennungsverfahren. Nach Einschätzung des Laser-Zentrums Hannover kann die Nah-Infrarot-Specktroskopie (NIR) für die Untersuchung von Basismaterialien und Farben für alle gängigen Textilmaterialien eingesetzt werden. Den Angaben zufolge kann man ohne weitere Probenvorbereitung die Identifizierung mit Sicherheit als "sehr gut" bezeichnen. Pro Sekunde seien etwa 10 Proben erkennbar. Das NIR-Verfahren wird im Vergleich zu anderen Verfahren für vielversprechend gehalten, weil die Erkennung schnell und automatisiert erfolgt und alle Materialien erfaßt werden können. Die Diskussion der Verbandsmitglieder mit den Vertretern des Laser-Zentrums Hannover zeigte, daß lichtgestütze Verfahren den Menschen beim Textil-Recycling im keinem Falle werden ersetzen können. Andererseits wurde deutlich, daß es sinnvoll ist, die Optionen der lasergestützen Materialerkennung weiter zu verfolgen. Auf der Hauptversammlung wurde auch die neue Internet-Seite www.fachverband-textil-recycling.de des Verbandes vorgestellt. Nach Feststellung des Verbandes sind Aufbau und Strukturen des Textil-Recycling in Deutschland viel zu wenig bekannt. Hieraus würden sich oftmals erhebliche Mißverständnisse über Ziel und Zweck des Textil-Recyclings ergeben. Mit der neuen Internet-Seite will der Verband für Transparenz der Zusammenhänge sorgen und gleichzeitig "unbegründeten, leider aber ständig wiederkehrenden Vorwürfen begegnen". Zu diesen zähle beispielsweise die Kritik, daß Altkleiderexporte in Dritte-Welt-Länder dort Arbeitsplätze vernichten würden. Hierzu verweist der Verband insbesondere auf eine Studie der schweizerischen Akademie für Entwicklung (SAD), die zu dem Ergebnis komme, daß das Argument der Arbeitsplatzvernichtung schlichtweg unhaltbar sei. Darüber hinaus führt der Fachverband ein vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Auftrag gegebenes Gutachten der LUSO Consult GmbH in Hamburg an. Dieses belege, daß Altkleiderexporte in Dritte-Welt-Länder keine schädigende Wirkung auf die Textil- und Bekleidungsproduktion und den Arbeitsmarkt in den beispielhaft untersuchten afrikanischen Ländern Benin, Ghana und Kamerun haben. Die Studie komme vielmehr zu dem Ergebnis, daß die Altkleiderexporte den Arbeitsmarkt in den Importländern erheblich entwickelt haben. Kontakt: Wolfgang Goldbach, Medienbeauftragter Fachverband Textil-Recyling, Breitscheidstr. 6, D-29223 Celle. Fachverband Textil-Recycling (FTR), Waiblingerstr. 11,. D-70372 Stuttgart, Tel. 0711 - 55 14 41,. Fax 50 94 - 259, eMail: info@textil-recycling.de, Internet: www.fachverband-textil-recycling.de Bureau of International Recycling (B.I.R), Elisabeth Christ, 24, Avenue Franklin Roosevelt, B-1050 Brussels, Tel. 0032-2-627 5770, Fax 0032-2-627 5773, Internet: www.bir.org. (Quelle: Abfallwirtschaftlicher Informationsdienst, 1/2000)
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