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Angesichts der dramatischen Situation des Bundeshaushaltes ist eine Debatte über die Steinkohlesubventionen, die sich bis 2018 auf 14 Milliarden Euro aufsummieren, überfällig. Ein früheres als das bisher für 2018 vorgesehene Ende des Steinkohlebergbaus ist möglich, ohne dass es zu Entlassungen bei der RAG kommt. Es macht keinen Sinn, in den kommenden Jahren mit Milliardensubventionen für eine immer unwirtschaftlichere Steinkohleförderung weitere Bergschäden, Altlasten und Ewigkeitskosten aufzuhäufen. Stattdessen müssen wir uns um die unvermeidliche und teure Beseitigung der Altlasten des Bergbaus, etwa in Form tausender einsturzgefährdeter Schächte im Ruhrgebiet und im Saarland, kümmern. Wir erwarten, dass Wirtschaftsminister Brüderle seinen Ankündigungen Taten folgen lässt und die im Steinkohlenbeihilfegesetz verankerte Überprüfung des Ausstiegstermins 2018 ("Revisionsklausel") schon jetzt statt erst 2012 durchführt. Eine definitive Entscheidung über den Ausstieg vermeidet nicht nur zusätzliche Bergschäden, Altlasten und Ewigkeitskosten, sondern verschafft für die betroffenen Kommunen notwenige Planungssicherheit durch feste Stilllegungstermine für die verbliebenen Bergwerke. Dazu werden wir einen Antrag in den Bundestag einbringen.
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