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Die Empfehlung des Sachverständigenausschusses ist ein wichtiger erster Schritt, um die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Cannabismedikamenten zu verbessern. Jetzt muss die Bundesregierung den zweiten Schritt folgen lassen und die Empfehlung umsetzen. Dazu ist eine Rechtsverordnung notwendig, durch die der Cannabisextrakt in Anhang III des Betäubungsmittelgesetzes umgestuft und so verkehrs- und verschreibungsfähig wird. Ein noch zuzulassendes Arzneimittel auf Basis des Cannabisextraktes kann dann durch Ärztinnen und Ärzte auf Rezept verschrieben werden. Bislang hat die Bundesregierung jedoch leider offen gelassen, ob sie bereit ist, einen Cannabisextrakt in Anhang III umzustufen. Bislang müssen sich Patientinnen und Patienten einem Genehmigungsverfahren bei der Bundesopiumstelle unterwerfen. Im Falle der Genehmigung müssen sie die nicht unerheblichen Kosten des Cannabisextraktes selbst tragen. Durch die Zulassung eines verschreibungsfähigen Fertigarzneimittels würden die Krankenkassen die Kosten dieses Medikamentes tragen. Es gibt mittlerweile eine Reihe von Erkrankungen, bei denen die positiven Wirkungen von Cannabis gut belegt sind. Das gilt etwa für die Schmerzbehandlung.
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