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Anlässlich einer fbr-Fachtagung im Mai in Offenbach waren sich Hersteller, Planer, Wissenschaftler und das Fachhandwerk einig, dass die Einschränkung zum Wäsche waschen mit Regenwasser aus dem vorliegenden Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums gestrichen werden muss. Wissenschaftliche Untersuchungen aus Bremen, Hamburg und Fulda belegen eindeutig dass sich Regenwasser aus Regenwassernutzungsanlagen nach Stand der Technik zum Wäsche waschen hervorragend eignet und dabei erhebliche Mengen an Waschmitteln und Weichspüler eingespart werden können. Dieser Argumentation hat sich auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 22. September 1998 angeschlossen. "Ein völlig falsches Signal für zukünftig umweltorientierte Konzepte in der Siedlungswasserwirtschaft würde durch den vorgelegten Verordnungstext ausgehen", ergänzte Bullermann. Im Klartext bedeutet dies eine Einschränkung für das Wäsche waschen generell mit Betriebswasser und somit mit Regenwasser. Dabei endet der Anwendungsbereich der Verordnung vor dem privaten Einfamilienhaus. In der praktischen Umsetzung können nach wie vor Eigenheimbesitzer das Regenwasser uneingeschränkt zum Wäsche waschen nutzen, während in Mietshäusern und z. B. anderen öffentlichen Einrichtungen das Wäsche waschen mit Regenwasser untersagt werden soll. "Diese Ungleichbehandlung führt in der Praxis zu enormen Irritationen und ist darüber hinaus sachlich unbegründet", so Bullermann auf der fbr - Fachtagung in Offenbach. Die Haltung des Verordnungsgebers ist völlig unverständlich und sachlich nicht gerechtfertigt. Wissenschaftliche Untersuchungen zur Begründung der Einschränkungen konnten, trotz wiederholter Nachfrage der fbr, bisher nicht vorgelegt werden. Hier stehen augenscheinlich neue innovative Siedlungs-wasserkonzepte den Interessen der Wasserversorger entgegen. Bedauerlich ist, dass das jahrelange ökologische Engagement vieler Betriebs- und Regenwassernutzer, für den Umweltschutz durch die Verordnung gebremst wird. Dabei leisten gerade diese Personen einen wertvollen und wichtigen Beitrag zur Einsparung von Trinkwasser sowie Entlastung der Kanalisation und Kläranlagen. Die Fachvereinigung erhebt daher mit Nachdruck die Forderung die Einschränkung für das Wäsche waschen mit Regenwasser aus dem Entwurf der Verordnung zu streichen. Politiker, Wissenschaftler und die Fachwelt sind aufgerufen, die fbr in ihrem Engagement gegen die geplante Änderungen in der Trinkwasserverordnung zu unterstützen. Weitere Informationen Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung Havelstr. 7 A 64295 Darmstadt
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