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Die jüngste Strafe von 50 Millionen US-Dollar für Bayer ist die konsequente Anwendung des Verursacherprinzips. Wir fordern eine klare Verankerung des Haftungsrechts bei Schäden durch Agrogentechnik auch in Deutschland und der EU. Aktuell kämpfen Hersteller und Verarbeiter von Haferflocken, Leinsamen und Müsli mit Schäden von über 100.000 Euro pro Betrieb - allein infolge von illegal mit GVO verunreinigtem Leinsamen aus Kanada. Auch der Gen-Reis des erneut in den USA verurteilten Bayer-Konzerns wird hierzulande auf Kosten von Steuerzahlern, Lebensmittelwirtschaft und Handel entsorgt, die für Kontrollen und Analysen zahlen müssen. Die Verursacher der Kontamination, die ihre Sorgfaltspflichten missachten, werden dagegen nicht zur Kasse gebeten. 2010 ist das Internationale Jahr der Biodiversität, in Japan steht gerade die Fortsetzung der Bonner Biodiversitätskonferenz an. Dort war der Versuch der deutschen Industrie unter Führung von Bayer knapp gescheitert, das Zustandekommen internationaler Haftungsregeln zu verhindern. Im Interesse von Verbraucherschutz, Umwelt und Wirtschaft muss endlich ein internationales Haftungsrecht her. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, die von deutscher Seite zugesagte Initiative für die Biodiverstätskonferenz in Japan endlich vorzulegen. Bundesregierung und Ministerin Aigner müssen ihre Glaubwürdigkeit beweisen, statt sich zum Handlanger der Gentechnikindustrie zu machen.
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