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Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir den Seenverkauf beenden. Der Gesetzentwurf legt fest, dass die Gewässer im Bundesbesitz verbleiben. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn Länder, Umweltverbände oder Umweltstiftungen Gewässer zu Naturschutzzwecken erwerben wollen. Eine Weiterveräußerung muss dann vertraglich ausgeschlossen sein. Darüber hinaus erhalten die betroffenen Anrainerkommunen, das Bundesamt für Naturschutz und die anerkannten Naturschutzverbände die Möglichkeit zur Stellungnahme bei entsprechenden Übertragungen. Eine klare Regelung des Verkaufsstopps ist überfällig. Der Protest vieler Bürgerinnen und Bürger gegen geplante Veräußerungen hat gezeigt, dass die Menschen in den betroffenen Kommunen nicht länger bereit sind, die weitere Privatisierung dieses Gemeingutes hinzunehmen. Denn durch den Verkauf der Seen an Private besteht die Gefahr, dass Anrainer und Erholungssuchende Ufer, Badestellen und Stege nicht mehr uneingeschränkt nutzen können, wie das Beispiel des Brandenburger Wandlitzsees gezeigt hat. Außerdem sind Seen von großer ökologischer Bedeutung. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir verhindern, dass Fauna und Flora wirtschaftlichen Interessen weichen müssen und sich die Wasserqualität durch fehlende oder nicht sachgerechte Pflege verschlechtert.
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