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Die von Ministerin Höhn vorgesehenen Zahlungen sollen Bewirtschaftungseinschränkungen der Landwirte aufgrund von Umweltauflagen ausgleichen. Zu den Nutzungsbeschränkungen gehören der Verzicht auf Grünlandumbruch, der Verzicht auf zusätzliche Entwässerungsmaßnahmen, die Vermeidung von Bodenabtrag und Bodenaufschüttungen, der Verzicht auf die Beseitigung von Biotopen und Gehölzen, der Verzicht auf Aufforstung sowie die Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf Brutvögel und deren Gelege. Die Ausgleichszahlungen werden in Abhängigkeit vom Umfang der Schutzauflagen gewährt und betragen jährlich in Naturschutzgebieten und besonders geschützten Biotopen DM 240,-, in Landschaftsschutzgebieten DM 120,- und in "vorläufig sichergestellten" FFH- und Vogelschutzgebieten DM 90,-. Bereits bisher werden in NRW etwa 400.000 ha landwirtschaftliche Nutzfläche in den Mittelgebirgsregionen Eifel, Bergisches Land, Sauerland und Teutoburger Wald wegen der dortigen schwierigen klimatischen Verhältnisse, der starken Hangneigung der Flächen und der schwachen Ertragsfähigkeit der Böden gefördert. weitere Informationen Helmut Röscheisen, DNR, Am Michaelshof 8-10, 53177 Bonn, Tel.: 0228 - 35 90 05, Fax: 0228 - 35 90 96, e-Mail: dnr-bonn@t-online.de
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