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Im Klartext bedeutet dies eine Einschränkung der Nutzung für Betriebswasseranlagen aus denen Verbraucher versorgt werden. Hier sind Mietshäuser, Schulen, Kindergärten und andere öffentliche Einrichtungen betroffen. Dagegen trifft die Einschränkung zur Nutzung von Regenwasser für das Wäschewaschen nicht auf Einfamilienhäuser zu. Nach Gesprächen mit Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit und der Fachvereinigung will der Verordnungsgeber nicht von der bisherigen Sprachregelung abweichen. Die Haltung des Verordnungsgebers ist aus Sicht der Fachvereinigung völlig unverständlich und sachlich nicht gerechtfertigt. Wissenschaftliche Untersuchungen zur Begründung der Einschränkungen konnten trotz wiederholter Nachfrage der fbr nicht vorgelegt werden. Dagegen belegen wissenschaftliche Untersuchungen seit langem, dass über den Wasserpfad kein Keimeintrag in die Waschmaschine erfolgt, sondern über die Schmutzwäsche selbst. Die Fachvereinigung erhebt daher mit Nachdruck die Forderung die Einschränkung für das Wäschewaschen mit Regenwasser aus dem Entwurf der Verordnung zu streichen. Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung Havelstr. 7 A 64295 Darmstadt
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