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Presse-Stelle:  Mall Beton GmbH, D-78166 Donaueschingen
Rubrik:Politik    Datum: 10.05.2000
Entwurf der Trinkwasserverordnung bleibt bei Einschränkungen für das Wäsche waschen mit Regenwasser
Darmstadt, 3. Mai 2000 - Der vorliegende Entwurf der Trinkwasserverordnung ist in einigen wesentlichen Punkten für die Betriebs- und Regenwassernutzung nicht akzeptabel. Dies betrifft in erster Linie die Einschränkungen für das Wäschewaschen mit Regenwasser. Im Verordnungstext heißt es, Trinkwasser für die Reinigung von Gegenständen zu verwenden, "... die nicht nur in vorübergehenden Kontakt mit dem menschlichen Körper kommen."

Im Klartext bedeutet dies eine Einschränkung der Nutzung für Betriebswasseranlagen aus denen Verbraucher versorgt werden. Hier sind Mietshäuser, Schulen, Kindergärten und andere öffentliche Einrichtungen betroffen. Dagegen trifft die Einschränkung zur Nutzung von Regenwasser für das Wäschewaschen nicht auf Einfamilienhäuser zu.

Nach Gesprächen mit Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit und der Fachvereinigung will der Verordnungsgeber nicht von der bisherigen Sprachregelung abweichen.

Die Haltung des Verordnungsgebers ist aus Sicht der Fachvereinigung völlig unverständlich und sachlich nicht gerechtfertigt. Wissenschaftliche Untersuchungen zur Begründung der Einschränkungen konnten trotz wiederholter Nachfrage der fbr nicht vorgelegt werden.

Dagegen belegen wissenschaftliche Untersuchungen seit langem, dass über den Wasserpfad kein Keimeintrag in die Waschmaschine erfolgt, sondern über die Schmutzwäsche selbst.

Die Fachvereinigung erhebt daher mit Nachdruck die Forderung die Einschränkung für das Wäschewaschen mit Regenwasser aus dem Entwurf der Verordnung zu streichen.


Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung
Havelstr. 7 A
64295 Darmstadt



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