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Das Europäische Parlament gibt der Bundesregierung und den Ländern Nachhilfe in konsequentem Schutz vor Passivrauchen. Es ist gut, wenn durch die EU endlich die "Ausnahmeritis" in den Nichtraucherschutzgesetzen der Bundesländer bei Eckkneipen, Festzelten und geschlossenen Gesellschaften beendet wird. Auch die Arbeitskräfte in der Gastronomie haben das Recht auf Schutz vor gesundheitsschädlichem Tabakqualm. Laut einer aktuellen Studien weisen Kellner die höchste Rate bei Krebserkrankungen unter allen Berufsgruppen auf. 38 Prozent der Erwachsenen, die durch Nikotinbelastung am Arbeitsplatz sterben, sind Nichtraucher. Daher fordern wir seit Jahren eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung durch den Bund. Laut aktueller Umfragen befürworten über 80 Prozent der Europäer Rauchverbote in Gaststätten und Restaurants. Auch das breite Bündnis für ein Volksbegehren gegen die Ausnahmen im bayerischen Nichtraucherschutzgesetz macht deutlich, dass die Mehrheit der Menschen einen Roll back beim Nichtraucherschutz nicht akzeptiert. EU-Kommission und EU- Ministerrat müssen nun die Forderung des Europäischen Parlaments aufgreifen und zügig umsetzen. Die Bundesregierung darf hier nicht - wie in den vergangenen Jahrzehnten - als Bremserin beim Schutz vor Passivrauchen und Interessensvertreterin der Tabakindustrie auftreten. Neben dem Schutz vor Passivrauchen fordern wir Grüne eine Verbesserung der Tabakprävention insbesondere bei Jugendlichen durch ein weitgehendes Verbot von Tabakwerbung in der Öffentlichkeit, Bildwarnhinweise auf Tabakverpackungen und eine Vereinheitlichung bei der Besteuerung aller Tabakprodukte.
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