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Die Umweltschadenskosten (externen Kosten) der Stromproduktion in Kohle- und Gaskraftwerken in Form der CO2-Emissionen werden den Verursachern durch das Europäische Emissionshandelssystem zumindest teilweise angelastet. "Damit diese Kraftwerke keine Nachteile gegenüber Atomkraftwerken in Kauf nehmen müssen, ist es folgerichtig, auch der Atomenergie zumindest einen kleinen Teil ihrer anderen Umweltschadenskosten anzulasten," so FÖS-Geschäftsführer Sebastian Schmidt. Zu den atomaren Umweltschadenskosten zählen u.a. die Abfalllagerkosten, das Strahlen- und das Unfallrisiko. Außerdem liegen die Produktionskosten für Atomstrom nach einer Studie der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) bei 2,2 Cent pro Kilowattstunde Strom. In ihrem konservativen Szenario mit moderaten Strompreisentwicklung geht die LBBW davon aus, dass der Strom für 5,1 Cent weiterverkauft werden kann. Gut möglich seien jedoch in Zukunft auch acht Cent. Die insgesamt mögliche und sinnvolle Abschöpfung von leistungslosen Gewinnen (Windfall Profits) der Atomenergie liegt also zwischen 2,9 und 5,8 Ct/kWh, basierend auf den Angaben der LBBW. Kraftwerke mit geringen Betriebskosten profitieren von der Preisbildung an der Strombörse. Da das zuletzt zugeschaltete Kraftwerk den Strompreis bestimmt und dieser immer über den Betriebskosten (abgeschriebener) Atomkraftwerke liegt, erzielen diese Kraftwerke Windfall Profits. Verstärkt wird dieser Effekt durch den Emissionshandel und den sowohl empirisch als auch theoretisch nachgewiesenen überhöhten Strompreis. "Die Abschöpfung dieser Zusatzgewinne rechtfertigt eine Atomsteuer ebenfalls," so FÖS-Geschäftsführer Sebastian Schmidt. Die Umweltschadenskosten der Atomenergie sind vielfältig. Diese sogenannten "externen Kosten" sind Kosten, die nicht die Nutznießer einer Leistung, sondern Dritte tragen. Sie entstehen auf jeder Stufe der Prozesskette der Atomenergienutzung: Vom Uranbergbau über die Verarbeitung, Anreicherung, Transport, Kernkraftwerksbetrieb bis zur Zwischen- und Endlagerung der verbrauchten Brennelemente und von sonstigen kontaminierten Stoffen. Wesentlicher Einflussfaktor bei den externen Kosten der Atomenergie sind auch die zu erwartenden Kosten und Risiken eines nuklearen Unfalls. Hierzu gibt es jedoch sehr unterschiedliche Schätzungen des Schadenserwartungswertes. Konkreter beziffert werden können hingegen Folgekosten aus Altlasten: Der Bundeshaushalt wird allein für die Stilllegung und den Rückbau von atomaren Anlagen mit voraussichtlich mindestens 7,7 Mrd. Euro belastet (z.B. für die Endlager Asse II und Morsleben). Ob die Rückstellungen für Stilllegung und Entsorgung im Bedarfsfall in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, ist durch die innerbetriebliche Verwendung der Gelder für andere Projekte nicht hinreichend abgesichert. Die Steuerhöhe sollte so gestaltet werden, dass sie sich ungefähr in der Größenordung der Belastung fossiler Energieträger durch den Emissionshandel bewegt. Auch sollten so die Folgekosten in Form von Altlasten verursachergerecht auf die Atomkraftwerksbetreiber umgelegt werden. Die externen Kosten legen zwar einen viel höheren Steuersatz nahe, da radikale Steuererhöhungen jedoch rechtlich angefochten werden könnten, wird zunächst nur ein moderater Atomsteuersatz von 2,5 Ct/kWh bis 2012 und von 3,5 Ct/kWh ab 2013 vorgeschlagen. In der Vergangenhheit in den Atomsektor geflossene milliardenfache Subventionen können dem Sektor aus rechtlichen Gründen kaum nachträglich angelastet werden, spielen aber für die Gerechtigkeit im Wettbewerb der Energieversorger weiterhin eine tragende Rolle. Auch vor diesem Hintergrund erscheint der Vorschlag sehr moderat. Weitere Informationen unter www.foes.de Kontakt: Sebastian Schmidt, FÖS -Geschäftsführer, Tel: 0176-96043769 Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schmidt Geschäftsführer Geschäftsstelle Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) Green Budget Germany (ehemals: Förderverein Ökologische Steuerreform) =========================================== Seestraße 116 D-13353 Berlin Fon (+49) 030/510 530-80 Fax-79 mobil: 0176-96043769 ; www.foes.de
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