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Helmut Hirsch, Sprecher der BUND-Strahlenkommission: "Der beste Strahlenschutz ist immer noch der Atomausstieg. Eine neue Strahlenschutzverordnung aber muss dazu beitragen Strahlenschäden soweit wie irgend möglich auszuschließen. Der bisherige Entwurf leistet das nicht. Weder für beruflich Strahlenexponierte noch für die übrige Bevölkerung gewährleistet die Novelle ausreichend Sicherheit und Schutz vor radioaktiven Gefahren. Bundesumweltminister Trittin muss hier unbedingt nachbessern." Kernpunkt der Kritik der Umweltverbände sind die sogenannten Freigabewerte für schwachaktive Reststoffe. Radioaktiv belastetes Material wie Bauschutt, Bodenaushub oder Metallschrott kann durch die Freigabe in den normalen Wirtschaftskreislauf geraten und auf Deponien oder in Müllverbrennungsanlagen landen. Die Freigabewerte sollen gewährleisten, dass für dort arbeitende Personen und für die übrige Bevölkerung eine maximale Zusatzbelastung von 10 Mikrosievert pro Jahr nicht überschritten wird. Nach BUND-Auffassung bieten die vorgesehenen Freigabewerte keine ausreichende Gewähr zur Einhaltung der 10 Mikrosievert-Grenze. Die im Entwurf der Strahlenschutzverordnung enthaltenen Freigabewerte seien zudem meist weitaus höher als in Großbritannien und den USA. Für mehr als ein Drittel der Radionuklide sind in Großbritannien die Grenzwerte um den Faktor 100, in Einzelfällen sogar um den Faktor 10 000 strenger. Der BUND fordert deshalb auch für Deutschland die Festlegung wesentlich niedrigerer Freigabewerte als im derzeitigen Verordnungsentwurf vorgesehen. Begrüßt wird hingegen die Senkung des Grenzwertes für beruflich strahlenexponierte Personen von 50 auf 20 Millisievert pro Jahr. Dies ist aber lediglich eine Anpassung an den in anderen europäischen Ländern üblichen Standard und entspricht nicht in ausreichendem Maße dem wissenschaftlichen Kenntnisstand über die Gefährlichkeit von Niederdosisstrahlung. Gehäufte Krebserkrankungen bei Stewardessen und Piloten - die im Berufsleben der Höhenstrahlung ausgesetzt sind - weisen auf weit höhere Risiken durch insbesondere durch Neutronenstrahlen hin. Der BUND fordert die Bundesregierung auf, den vorliegenden Entwurf der Strahlenschutzverordnung nachzubessern. Bei einer Neufassung müsse der aktuelle Stand der Wissenschaft ausreichend berücksichtigt werden. Hinweis: Der neue Bericht des Otto-Hug-Strahleninstitutes "Strahlengefahr für Mensch und Umwelt" ist ab sofort im Buchhandel (ISSN 0941-0791) oder bei der Gesellschaft für Strahlenschutz e.V. (Universität Bremen, FB 1, Psf. 330440, 28334 Bremen) erhältlich. Rückfragen bitte an: BUND-Pressesprecher Rüdiger Rosenthal(0171-8311051)/Tel. 030-275864-25, eMail: presse@bund.net; www.bund.net
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