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Nach Auffassung des Biogasrats sind bereits heute ausreichend gesetzliche Regelungen vorhanden, um den Bioerdgasmarkt zu entwickeln. Neben dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind das vor allem:
Diese Gesetze und Verordnungen bieten ausreichend Anreize für die nachhaltige Entwicklung eines Bioerdgasmarktes und sollten nicht in ihrer Lenkungswirkung durch ein zusätzliches Gesetz verwässert werden. Vorrangiges Ziel ist die zügige Marktintegration des Energieträgers Bioerdgas und gerade nicht die reine Mengenförderung, ohne dass das Biogas einer effizienten Verwendung zugeführt wird. Nur auf diese Weise können alle Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette, wie auch die Umwelt von den positiven Effekten profitieren. Als zielführend sieht der Biogasrat für die Branche und die Erreichung der angestrebten sechs Milliarden Kubikmeter pro Jahr eingespeistem Bioerdgas für 2020 vielmehr eine kontinuierliche markt- und bedarfsnahe Optimierung der bestehenden - oben genannten - Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber an. Auf Seiten der Marktteilnehmer müssen Effizienzsteigerung und Technologieentwicklung forciert werden, damit durch Steigerung des Gesamtwirkungsgrades die zusätzlichen Kosten der Gasaufbereitung und Einspeisung schneller kompensiert werden, was auch zu einem ressourcenschonenderen Betrieb der Anlagen führen wird. Die Gestaltung eines neuen Gesetzes zu diesem Zeitpunkt würde durch den zeitlichen Vorlauf bis zur Verabschiedung einen massiven Investitionsstau verursachen! Das hat unlängst die Erfahrung mit der Novellierung des EEG 2009 bewiesen. Eine solche Phase der Unsicherheit sollte dem sich entwickelnden Wirtschaftszweig in dieser Phase nicht zugemutet werden. Es ist weiterhin zu befürchten, dass die Aussicht auf eine neuen Gesetzgebung auch solche Projekte verzögert, die aktuell keine Einspeisung geplant haben, jedoch die Wirtschaftlichkeit auf Grundlage des Einspeisegesetzes neu berechnen würden. Besonders wichtig ist zweifelsfrei der Wettbewerb im Hinblick auf die Umsetzung effizienter und kostengünstiger Anlagentechnik, so dass Bioerdgas ohne mittelbare und unmittelbare Subventionen so schnell wie möglich konkurrenzfähig zu fossilen Energieträgern wird. Ein Einspeisegesetz für Bioerdgas verlangsamt diesen Prozess aber. Die aus dem Gesetz resultierende Investitionssicherheit für Anlagenbetreiber würde letztlich mit Wettbewerbsnachteilen für den Industriestandort Deutschland erkauft und könnte sich zu einem Imageschaden für die Erneuerbaren Energien auswachsen. Durch eine offensive Vermarktung von Bioerdgas in den Anwendungsbereichen Wärmemarkt, Kraft-Wärme-Kopplung und Bioerdgasfahrzeuge wird schließlich auch die Nachfrage größer, wodurch Stadtwerke und überregionale Energieversorger engagierter die Marktentwicklung unterstützen werden. Für 2009 wird die Einspeisemenge vom Bundesumweltministerium mit 0,18 Mrd. m3 angegeben. Diese drei Prozent des angestrebten Ziels der Bundesregierung von sechs Milliarden Kubikmeter Bioerdgas pro Jahr werden von etwa 30 Bioerdgasanlagen eingespeist. Rein rechnerisch wären 100% des Ziels bereits nach gut fünf Jahren bei jährlicher Verdopplung der derzeitigen Einspeisemenge erreicht. Dies stellt für die gesamte Branche sicher eine große Aufgabe dar - diese ist aber im Rahmen der bereits heute vorhandenen Gesetze und Rahmenbedingungen durchaus machbar. Die Erzeugung und Verwendung von Bioerdgas ist nicht mit anderen "etablierten" Erneuerbaren Energien wie z. B. Windstrom zu vergleichen: Ein hoher Anteil der Erzeugungskosten entfällt auf die Beschaffung der Roh- und Einsatzstoffe sowie den Betrieb, ein großer Teil entfällt auf Lohnzahlungen. Eine feste Einspeisevergütung kann daher kein geeignetes Instrument darstellen, um Anreize für Investitionen in derartige Anlagen zu setzen. Eine erfolgreiche und nachhaltige Förderung des Bioerdgases muss die Nachfrage mit Marktanreizinstrumenten stimulieren, um die angestrebten Marktanteile für Bioerdgas in der Kraft-Wärmekopplung, im Haushaltsbereich, in Industrie und Gewerbe sowie im Kraftfahrzeugmarkt zu erreichen. Dazu kann beispielsweise ein richtig - nämlich technologieoffen - ausgestaltetes EWärmeG dienen. Unbestritten ist Einspeisung von Bioerdgas ein Thema mit enormem Potenzial und wachsendem Interesse - gerade deswegen sollte ein Einspeisegesetz für Bioerdgas in Anlehnung an das EEG aufgrund der oben aufgeführten Nachteile unbedingt vermieden werden. Auch ist nicht verständlich, warum den deutschen Unternehmen durch eine rein nationale Lösung mit einem solchen Einspeisegesetz die Möglichkeit genommen werden sollte, an den europäischen Marktmöglichkeiten zu partizipieren. Die Vereinfachung des marktgebietübergreifenden Handels mit Bioerdgas in Deutschland wird angestrebt. Aber am Ende wird erst ein grenzübergreifender, europaweiter Handel den Markt um ein Vielfaches stimulieren und eine effiziente und nachhaltige Marktentwicklung ermöglichen. Hier müssen gemeinsam mit den politischen Vertretern in Berlin und Brüssel solide Lösungen gefunden werden. Biogasrat e.V.i.G.: Der Biogasrat e.V. vertritt die Interessen der Marktteilnehmer der gesamten Wertschöpfungskette der Biogasbranche. Ziel ist die Förderung der Belange insbesondere der landwirtschaftlichen, industriellen und effizienten Biogasproduktion und -nutzung. Dazu gehört die Sicherstellung der Technologieführerschaft und des kontinuierlichen Ausbaus der Wettbewerbsfähigkeit von Biogas auf internationaler Ebene sowie Optimierung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Biogas- und Bioerdgasindustrie. Kontakt Martin Bahr Trabenerstraße 27 14193 Berlin Tel: +49 (0) 30 / 246 19 442 Mob: +49 (0) 179 - 540 71 23 Email: info@biogasrat.de
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