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Presse-Stelle:  Umweltinstitut München e.V., D-80797 München
Rubrik:Politik    Datum: 20.04.2000
"Macht braucht Kontrolle!"
Eintragungsfrist für ein unabhängiges Verfassungsgericht in Bayern: 9-22.Mai 00
Unabhängige und demokratisch gewählte Richterinnen und Richter sind für alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern von großer Bedeutung. Gerichtsentscheidungen prägen das individuelle und gesellschaftliche Leben. Für alle Differenzen gilt: Im Zweifelsfall entscheiden die Gerichte - und deren Entscheidung soll dem Gesetz und nicht dem Parteienproporz verpflichtet sein. Selbstverständlich gilt diese Forderung auch bei strittigen Fragen der Umweltpolitik. Deswegen unterstützt das Umweltinstitut München e.V. neben vielen anderen Gruppen dieses Volksbegehren.

Vom 9. - 22. Mai läuft die Eintragungsfrist für das Volksbegehren "Macht braucht Kontrolle!" - Für ein unabhängiges Verfassungsgericht in Bayern. 900.000 Bürgerinnen und Bürger müssen sich innerhalb von zwei Wochen in die Unterschriftenlisten, die in den Behörden ausliegen, eintragen, damit es zum Volksentscheid kommt. Eintragungsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, oder mit anderen Worten alle, die berechtigt sind an der Landtagswahl teilzunehmen. Wer bereits den Antrag auf Zulassung des Richtervolksbegehrens unterschrieben hat, muss sich trotzdem nochmals eintragen. Bitte den Personalausweis nicht vergessen!

Ziel des Volksbegehrens ist eine Neuregelung der Richterwahl. In Bayern werden 84 % der Verfassungsrichter durch die Regierungsmehrheit gewählt. Von den 38 Verfassungsrichtern bestimmt also die CSU 32 alleine. Dieser eklatante Verstoß gegen die Gewaltenteilung soll durch das Volksbegehren geändert werden. Künftig sollen auch in Bayern die Verfassungsrichter mit einer 2/3 Mehrheit gewählt werden, wie dies in anderen Bundesländern bereits der Fall ist.

Wie notwendig diese Reform ist, zeigen die jüngsten Ereignisse. Das CSU nahe Verfassungsgericht hatte in den letzten Jahren in mehreren Urteilen die verfassungsrechtlich garantierten Mitspracherechte der Bürgerinnen und Bürger geschwächt. Zuletzt wurden am 29. März und am 13. April 2000 zwei Volksbegehren für mehr direkte Demokratie im Land und in den Gemeinden mit der Begründung, sie seien angeblich verfassungswidrig, gestoppt. Nur durch ein erfolgreiches Volksbegehren kann das geändert werden. Gehen Sie bitte zwischen dem 9. und 22. Mai zur Eintragung!

Petra C. Fleissner

Weitere Infos (incl. Adresse und Öffnungszeit Ihrer Eintragungsstelle) finden Sie unter: www.umweltinstitut.org/frames/all/m74.htm



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