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Buchner, der gegen den Vertrag von Lissabon geklagt hatte, geht davon aus, dass dieser nicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. "Tritt der Vertrag in Kraft, stünde er über dem Grundgesetz und macht damit sämtliche demokratische Errungenschaften zunichte," befürchtet Buchner. Der ödp-Politiker kritisiert am Vertrag von Lissabon außerdem den vorgeschriebenen Zwang zur militärischen Aufrüstung der Mitgliedsstaaten (Art. 42, Abs. 3 EUV =Vertrag über die Europäische Union) und die Militärpolitik, da die Union z. B. zur "Wahrung ihrer Werte (...) und im Dienste ihrer Interessen eine Gruppe von Mitgliedsstaaten mit der Durchführung einer Mission" betrauen kann (Art. 42, Abs. 5 EUV; hier ist mit "Mission" ein Kampfeinsatz gemeint). Buchner dazu: "Das öffnet Kriegseinsätzen in anderen Ländern Tür und Tor." Schon jetzt sei die deutsche Bundeswehr mit ihren Soldaten an Kriegseinsätzen in Afghanistan beteiligt und ein Ende sei nicht absehbar. "Deutschland darf sich nicht weiter in militärische Aktionen verwickeln lassen, bei denen unbeteiligte Zivilisten getötet werden" fordert Buchner. Der ödp-Bundesvorsitzende hofft, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung zu Nachbesserungen auffordern. Im Hinblick auf die erneut geplante Volksabstimmung in Irland fragt Buchner abschließend: "Ob die EU im Fall einer Ablehnung des Vertrages durch das Verfassungsgericht auch Deutschland finanzielle Versprechungen macht?" Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) Bundespressestelle: Florence v. Bodisco Erich-Weinert-Str. 134 10409 Berlin Tel. 030/49854050 florence.bodisco@oedp.de www.oedp.de
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