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Wir begrüßen die Klarstellung durch das Bundesverwaltungsgericht, dass das Sammeln von Altpapier grundsätzlich Sache der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist. Als Träger der Daseinsvorsorge und Gewährleister der Entsorgungssicherheit müssen die Kommunen selbst entscheiden können, ob sie eine Leistung selbst oder durch private Entsorger erbringen. Es kann nicht sein, dass private Entsorger auf eigene Faust Tonnen aufstellen und sich nur die lukrativen Teile - wie hier das Altpapier - herauspicken. Denn wenn die Preise für Wertstoffe wie im Fall von Altpapier noch mehr in den Keller fallen, müssen die Kommunen entsorgen und die Bürgerinnen und Bürger über höhere Abfallgebühren die Zeche zahlen. Zum Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge bei Energie, Wasser und Abfall muss die Bundesregierung endlich die nötigen rechtlichen Weichenstellungen für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen auf nationaler und EU-Ebene vornehmen. Nur so wird verhindert, dass Gewinne privatisiert und Verluste sozialisiert werden.
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