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![]() Die Komplementärmedizin wurde in der Schweiz in den letzten Jahren politisch an den Rand gedrängt. Ärzte, Therapeuten, Hersteller und Fachhändler aus diesem Bereich hatten deshalb gemeinsam eine nationale Volksinitiative ins Leben gerufen. Das Parlament hatte daraufhin dem Entwurf der Initiative eine leicht abgeschwächte Form des Verfassungsartikels gegenübergestellt. Die Schweizer Stimmberechtigten haben diesen Entwurf am 17. Mai 2009 mit deutlicher Mehrheit angenommen. Gemäß dem Volksentscheid wird die Schweizerische Bundesverfassung nun um folgenden Artikel erweitert: Bundesverfassung Art. 118a BV (neu): Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin. Konkreter Handlungsbedarf Parlament und Behörden haben mit der Verfassungsgrundlage folgende Forderungen umzusetzen: 1. Aufnahme der Komplementärmedizin-Ärzte der Anthroposophischen Medizin, der Homöopathie, der Neuraltherapie, der Pflanzenheilkunde (Phytotherapie), der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) in die obligatorische Krankenversicherung. 2. Schaffung nationaler Diplome für nichtärztliche Therapeuten. 3. Integration der ärztlichen Komplementärmedizin in Lehre und Forschung. 4. Wahrung des bewährten Heilmittelschatzes. Pressekontakt: Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» Walter Stüdeli / Ressortleiter Politik & Medien Amthausgasse 18 3011 Bern / Schweiz Telefon: +41 31 560 00 24 E-Mail: info@koest.ch Homepage: www.jzk.ch
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