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Wir haben heute nach mehrjähriger Vorarbeit den Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes vorgelegt. Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Dafür haben wir uns zusammen mit der Tierschutzbewegung stark gemacht. In der Praxis des Tierschutzes hat sich bisher allerdings nicht genug geändert. Wir brauchen eine konsequente Umsetzung des Staatszieles im Tierschutzrecht. Mit dem heute vorgelegten Entwurf eines neuen Tierschutzgesetzes stellen wir unsere Überlegungen hierzu öffentlich zur Diskussion. Im Mittelpunkt stehen die Stärkung der Rechte der Tiere und die Überwindung des rechtlichen Ungleichgewichts zwischen Tiernutzern und Tierschutz. Wesentliche Neuregelungen finden sich im Bereich der Versuchstiere, der Haltung sogenannter Nutztiere und von Zirkustieren. Darüber hinaus soll ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen eingeführt und ein Bundesbeauftragter für Tierschutz eingesetzt werden. Der Neufassungsentwurf kann im Büro der Abgeordneten Undine Kurth bestellt werden T 030 227 75223; undine.kurth@bundestag.de.
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