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Sechs von sieben Sachverständigen äußerten sich bei der Anhörung zum Biopatentrecht kritisch zu der derzeitigen Patenterteilungspraxis durch das Europäische Patentamt (EPA). Die Botschaft ist damit klar - es besteht politischer Handlungsbedarf, das Biopatentrecht zu verbessern, wie wir es in unserem Antrag fordern. Eine Initiative zur Änderung des Biopatentrechts von Deutschland aus hätte eine große Signalwirkung auch für andere EU-Länder. Es ist zu begrüßen, dass nun auch Landwirtschaftsministerin Aigner endlich Handlungsbedarf sieht und sich für ein Verbot von Biopatenten auf Tiere ausgesprochen hat. Die Sachverständige Dr. Doris Walter vom Deutschen Patentamt sagte, dass derzeit Rechtssicherheit für Landwirte und Züchter zum Teil erst durch Klagen gegen bereits erteilte Patente geschaffen werde. Inken Lampe vom Deutschen Bauernverband betonte, es müsse nun klargestellt werden, dass die bisherige Praxis des EPA vom Gesetzgeber so nicht intendiert gewesen sei. Das Europäische Patentamt verhandelt derzeit ein umstrittenes Patent auf ein Züchtungsverfahren für Brokkoli. Walter erläuterte, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass auch bei einer Ablehnung dieses Antrages weiterhin Ansprüche auf die daraus entwickelten Produkte - also Brokkoli - bestehen. Aus unserer Sicht reicht es nicht aus, weiterhin auf die mangelhafte "Selbstkontrolle" des Europäischen Patentamtes zu vertrauen. Zu weit reichende Patentansprüche werden oftmals erst von Dritten aufgedeckt. Die Kosten und der Aufwand für diejenigen, die gegen zu weit reichende Patente Einsprüche einlegen, sind zudem zu hoch. Der Deutsche Bauernverband fordert daher zu Recht, dass für diese Kosten künftig das Verursacher-Prinzip gelten sollte, wenn die Beschwerden berechtigt sind. Ulrike Höfken ist Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
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