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Die bisherige Kennzeichnung zum Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Pkw, die seit November 2004 in Deutschland Pflicht ist, beeinflusst die Entscheidung der Autokäufer bisher nur unwesentlich. Die Angabe der Verbrauchswerte in Liter pro 100 gefahrene Kilometer und des CO2-Ausstosses in Gramm pro Kilometer reicht nicht aus. Es fehlt eine verständliche und anschauliche Darstellung direkt am Fahrzeug mit Vergleichsangaben zu anderen Pkw, die der Einordnung dienen, wie effizient das Auto wirklich ist. Um Anreize für den Kauf verbrauchsgünstiger und damit CO2-emissionsarmer Pkw zu verstärken, erarbeitete das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) eine verbraucherfreundliche und übersichtliche Kennzeichnung, deren Muster bereits für Glühlampen, Waschmaschinen und Kühlschränkegilt (siehe Abbildung). Das UBA befürwortet den Vorschlag und tritt dafür ein, diese Kennzeichnung sofort verbindlich zu machen.
Die Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen (EnVKV) finden Sie unter: bundesrecht.juris.de/pkw-envkv/index.html Der Änderungsvorschlag vom BMWi zur EnVKV steht in folgendem Bericht unter: www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/gesamtbericht_iekp.pdf auf S. 6 und ab S. 54 Abbildung: BMWi-Entwurf der Verbrauchs- und CO2-Kennzeichung für Pkw Dessau-Roßlau, 30.01.2009
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