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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Dr. Franz Alt Journalist, D-76530 Baden-Baden
Rubrik:Haus & Garten    Datum: 04.01.2009
Das Jahr 2009: Was verändert sich für die Umwelt?
Das neue Jahr hat wiederum zahlreiche Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher mit sich gebracht.
Sie betreffen viele Bereiche, vom Steuerrecht über das Gesundheitswesen bis hin zum Umweltsektor. Die Verbraucherzentrale hat die wichtigsten Neuerungen im Bereich Umwelt hier für Sie zusammengestellt.

Gefahrenkennzeichnung
Wasch- und Reinigungsmittel sowie Lacken, Farben und sonstige chemische Produkte müssen durch neue Gefahrensymbole gekennzeichnet werden. Mit dem so genannten "global harmonisierten System" - kurz "GHS" - wird die Europäische Union in diesem Jahr ein weltweit einheitliches System zur Gefahrenkennzeichnung bei Chemikalien einführen. Alle Staaten, die das neue System anwenden, stufen Chemikalien in Zukunft nach denselben Kriterien ein und machen die Gefahren kenntlich. Was giftig oder umweltgefährlich ist, trägt überall dasselbe Symbol. Ziel ist es, Handelsbarrieren abzubauen sowie Verbraucher und Umwelt besser zu schützen. Während der langen Übergangszeit - für Stoffe bis Dezember 2010 und für Stoff-Gemische bis Juni 2015 - kann die alte Kennzeichnung noch parallel genutzt werden. Bislang galten 15 Gefahrensymbole (u. a. entzündlich, sehr giftig, brandfördernd), künftig gelten 29 Gefahrenklassen, die aus einem Piktogramm, Signalwörtern und differenzierten Gefahrenhinweisen (u. a. entzündbare Flüssigkeiten, unter Druck stehende Gase, Aspirationsgefahr, Gewässergefährdung) bestehen.

Das schwarze, diagonale Andreaskreuz auf gelbem Grund wird als Gefahrenzeichen künftig nicht mehr genutzt, sondern stattdessen je nach Stoff oder Stoffgemisch durch neue ersetzt. Außerdem werden Produkte künftig schon bei niedrigeren Konzentrationsgrenzen als "ätzend" oder "reizend" eingestuft.


Quecksilber-Messgeräte
Ab Juni 2009 dürfen keine quecksilberhaltigen Thermometer und Blutdruckmessgeräte mehr verkauft werden. Das Verbot wird ab Oktober 2009 auch auf quecksilberhaltige Barometer ausgedehnt. Alle im Haushalt vorhanden quecksilberhaltigen Messinstrumente sollten ausrangiert werden, denn bei Glasbruch wird leicht flüssiges und gesundheitsschädliches Quecksilber freigesetzt. Messinstrumente mit der giftigen Substanz dürfen jedoch nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie gehören entweder zurück in die Apotheke oder an die zuständige kommunale Schadstoffsammelstelle. Viele Apotheken beteiligen sich an zeitlich begrenzten Sammelaktionen und tauschen das alte quecksilberhaltige Thermometer für einen Euro gegen ein digitales aus.



Schnurlos-Telefone
Analoge Schnurlos-Telefone der Baureihen CT 1+ sowie digitale Geräte der Baureihe CT 2 sind in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 nicht mehr zugelassen. Wer Störungen verursacht und vom Funkmessdienst der Bundesnetzagentur ermittelt wird, muss mit einem Bußgeld und möglichen Ermittlungskosten rechnen. Hintergrund des Verbotes ist, dass die entsprechenden Frequenzen seinerzeit begrenzt erteilt wurden. Im Zweifel hilft eine Anfrage bei der Bundesnetzagentur weiter.

Als Nachfolgestandard steht europaweit der DECT-Standard für schnurlose Festnetztelefone zur Verfügung. Zu empfehlen ist hierbei eine strahlungsarme Variante. Der Frequenzbereich für den alten Standard CT 1+ geht europaweit auf den öffentlichen Mobilfunk über, der Standard der alten CT-2-Frequenz gilt künftig nur noch für Funkverkehr mit kleiner Reichweite.


Verpackungen - Rücknahme und Kennzeichnung
Seit dem 1. Januar müssen Hersteller ihre Verpackungsmaterialien von einem dualen Entsorgungssystem erfassen lassen. Die Registrierung soll dazu beitragen, dass Trittbrettfahrer ihre Abfälle nicht mehr auf Kosten anderer beseitigen. Im Gegenzug wird die Kennzeichnungspflicht von Verpackungen mit dem "Grünen Punkt" oder mit einem Zeichen der anderen acht anerkannten Konkurrenzsysteme aufgehoben. Auch wenn auf der Hülle künftig kein Zeichen mehr prangt, sollten Verbraucher ihren Verpackungsmüll jedoch nach wie vor über die "Gelbe Tonne" oder den "Gelben Sack" entsorgen.

TIPP: Weitere Informationen zur umweltfreundlichen Abfalltrennung finden Sie hier.


Weitere Informationen:
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 2009



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