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Die Experten haben heute aufgezeigt, dass der Entwurf der Bundesregierung zum Beschleunigungsgesetz zum Energieleitungsausbau viel zu kurz greift und nachgebessert werden muss. Er berücksichtigt nur die Höchstspannungsnetze und blendet aus, dass allein 20.000 MW neue Windkraftleistung bis 2020 an Land installiert wird. Die Anlagen werden überwiegend an die Verteilnetze angeschlossen. Auch hier braucht es beschleunigte Verfahren, damit die Ökostromanlagen bei starkem Wind nicht wie bislang abgeschaltet werden müssen. Dies findet im das Gesetz keine Beachtung. Deutlich wurde zudem, dass die Bundesregierung bei Erdverkabelung den Energiekonzernen auf den Leim gegangen ist. Beispiele aus Thüringen und Schleswig-Holstein belegen, dass Erdkabel von der Bevölkerung akzeptiert werden und daher den Planungsprozess beschleunigen. Außerdem wurde deutlich, dass die Kosten von Kabeln über die gesamte Lebensdauer hinweg nicht höher liegen müssen als bei Freileitungen. Anstelle des vorgesehenen Abbaus der Beteiligungsrechte betroffener Bürgerinnen und Bürger brauchen die Stromnetze eine Verbesserung des Leitungsmanagements und der Verlegung von Erdkabeln. Die Bundesregierung muss auch hier nachbessern und anstelle einzelner, willkürlich ausgewählter Pilotprojekte, Erdverkabelung in allen ökologisch sensiblen Bereichen und in der Nähe von Wohnsiedlungen vorsehen. Damit kann der erforderliche Netzausbau zügig vorangebracht werden.
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