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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Gesundheit & Wellness    Datum: 28.11.2008
Chemikalienverordnung REACH muss Schutz vor gesundheitsschädlichen Stoffen beschleunigen
Anlässlich des Endes der Vorregistrierungszeit für Chemikalien im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH am 1. Dezember 2008 erklärt Sylvia Kotting-Uhl, umweltpolitische Sprecherin:

Die hohe Zahl der Vorregistrierungen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zeigt, dass weitaus mehr Altchemikalien im Umlauf sind, als bisher vermutet wurde. Umso schwieriger wird die Überprüfung der einzelnen Stoffdaten mit der notwendigen Sorgfalt, ohne dass es zu weiteren Verzögerungen bei der Registrierung und Bewertung der Chemikalien kommt. Die Anmeldeflut deutet leider auch darauf hin, dass Unternehmen der Chemieindustrie gezielt Lücken in der Chemikalienverordnung ausnützen, weil vorregistrierte Stoffe und daraus hergestellte Produkte zunächst weiter ohne Kennzeichnungsverpflichtung verkauft werden dürfen.

Die Zeit, in der Produkte auf den Markt gebracht werden, ohne dass über darin enthaltene problematische Chemikalien informiert wird, muss möglichst schnell zu Ende gehen. Bisher hat die Chemikalienagentur 10 Prozent der von ihr bewerteten Stoffe als so gefährlich eingestuft, dass Produkte, in denen sie enthalten sind, gekennzeichnet werden müssen. Die Fristen von REACH sind leider nicht geeignet, die Bürgerinnen und Bürger vor den sogenannten SVHC, den besonders besorgniserregenden Stoffen zu schützen. Damit wird REACH in seiner bisherigen Anwendung dem Anliegen, die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern, nicht gerecht.

Wir fordern die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass deutsche Unternehmen und Importeure die langen Fristen nicht dazu nutzen können, krebserregende und erbgutverändernde Produkte noch länger im Markt zu halten. Die Bundesregierung muss sich auf europäischer Ebene dafür stark machen, dass die sogenannte SIN-Liste des Internationalen Chemikaliensekretariats, in der 270 besonders besorgniserregende Stoffe bereits identifiziert sind, in die Kandidatenliste des REACH-Anhangs XIV aufgenommen wird. Nur dann werden schnellstmöglich weniger gefährliche Alternativen zu diesen Stoffen entwickelt.


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