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| ECO-News - die grüne Presseagentur |
Presse-Stelle: | Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin |
Rubrik: | Soziales u. Gesellschaft Datum: 29.03.2000 |
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EuGH-Urteil: Rueckenwind fuer Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft |
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Zur Entscheidung des Europaeischen Gerichtshofes bezueglich der Klage von Roland Koch und der CDU-Fraktion gegen das Hessische Gleichstellungsgesetz der damaligen rot-gruenen Landesregierung erklaert Angelika Albrecht, Frauenpolitische Sprecherin des Bundesvorstandes:
Mit der Urteilsfindung zum Hessischen Gleichstellungsgesetz hat der Europaeische Gerichtshof umfangreiche und detaillierte Vorgaben zur Frauenfoerderung gemacht. Sie entsprechen den Festlegungen des Amsterdamer Vertrages, der die Foerderung der Gleichstellung von Maennern und Frauen als Gemeinschaftsaufgabe festschreibt. Damit ist eine wesentliche rechtliche Huerde bei der Erstellung eines bundesweiten Gleichstellungsgesetzes fuer den oeffentlichen Dienst beseitigt.
In der Bundesrepublik Deutschland wird derzeit vor allem ueber das Vorhaben der Bundesregierung gestritten, ein Gleichstellungsgesetz auch fuer die Privatwirtschaft zu verabschieden. BUENDNIS 90 / DIE GRUENEN setzen sich fuer eine konsequente Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ein. Henkel und Hundt darf es nicht laenger gelingen, Frauen den Weg in die Erwerbsarbeit und in die Fuehrungsetagen der Wirtschaft zu versperren.
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