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Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Die Entscheidung der EU-Kommission über das Inverkehrbringen von genetisch verändertem Mais wurde am 22. April 1998 getroffen. Dieser Entscheidung hatte der damals federführende Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) in den entsprechenden Beratungen des Europäischen Rats zuvor zugestimmt. Ende 2005 hat ebenfalls Horst Seehofer, diesmal als Bundeslandwirtschaftsminister, den Anbau von gentechnisch verändertem Mais MON 810 in Deutschland ermöglicht. Die CSU darf deshalb die oben genannten Äußerungen nicht wiederholen. Falls sie keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, muss die CSU gerichtliche Schritte erwarten. Dazu erklärt Renate Künast, Fraktionsvorsitzende: "Die CSU offenbart die ganze Verlogenheit der bayerischen Gentechnikpolitik. Wenn es nach Seehofer ginge, dürfte es überall Gentechnik auf dem Acker geben, nur nicht in Bayern. Es war Seehofer, der den Anbau von Gen-Mais zugelassen hat. Für Bayern soll dies auf einmal nicht mehr gelten - scheinheiliger geht's nimmer. Wenn es Seehofer nicht nur um Wahlkampf ginge, würde er sich in Brüssel, Berlin und Bayern gleichermaßen ernsthaft gegen Gentechnik einsetzen. Dass man sich auf EU-Ebene wirksam gegen Gentechnik einsetzen kann, haben andere Länder gezeigt."
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