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Jetzt ist keine Zeit, um beleidigte Leberwurst zu spielen. Die Unsicherheit beim Nichtraucherschutz drängt zum Handeln. Wir fordern die Bundesländer auf, dem Gesundheitsschutz einen klaren Vorrang einzuräumen und für Gaststätten bundesweit konsequent und ohne Ausnahmen Rauchverbote zu beschließen. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass ein striktes Rauchverbot in Gaststätten, den Schutz vor Passivrauchen am effektivsten erfüllt und mit der Verfassung vereinbar ist. Daran sollten sich die Bundesländer orientieren und Ausnahmen wie zum Beispiel Raucherräume aus ihren Gesetzen streichen. Der Schutz vor Passivrauchen in der Gastronomie sollte nicht zur parteipolitischen Profilierung genutzt werden. Dieses Vorgehen werden wir bundespolitisch unterstützen indem wir die Einführung von Rauchverboten im Arbeitsschutzgesetz beantragen werden. Ulrike Höfken ist Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
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