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Die gemessene Jahresarbeitszahl dient als Orientierungshilfe für den Endkunden um seinen Verbrauch zu kontrollieren und zu steuern, ähnlich dem Bordcomputer im Auto. Bei anderen Heizungstechniken hat der Kunde keine Möglichkeit den Energieverbrauch seiner Heizung zu kontrollieren und in Beziehung zur erzeugten Wärme zu setzen. Als "verleumderische Irreführung" bezeichnet der BWP zudem die in einer von der IPS verbreiteten Garantieurkunde aufgestellte Aufforderung an die Fachbetriebe, eine Bürgschaft in Höhe der Fördergelder zu hinterlegen, um bei eventuellen Rückzahlungsforderungen durch die BAFA liquide zu sein. "Diese Forderung soll der Liquidität der Fachbetriebe schaden. So soll das Handwerk verunsichert und dazu gebracht werden, den Einbau von Wärmepumpen nicht mehr aktiv zu unterstützen" so der Geschäftsführer des BWP, Karl-Heinz Stawiarski. Der BWP bewertet das Vorgehen der IPS als den Versuch, eine effiziente und von der Bundesregierung anerkannte Technologie zum Schaden von Umwelt, Handwerkern und Kunden vorsätzlich zu diskreditieren. "Die Behauptungen der IPS zeigen, dass die Initiative die gängigen Fördermittellrichtlinien schlicht nicht versteht. Richtig ist: wer sich von einem Handwerker kompetent beraten lässt, kann die vom BAFA geforderten Standards einhalten und sich der Fördermittel sicher sein und mit seiner effizienten Wärmepumpenheizung Heizkosten sparen" so Stawiarski weiter. Ansprechpartner: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e. V. Karl-Heinz Stawiarski Charlottenstraße 24 / Tuteur Haus 10117 Berlin Tel. 030 208 799 711 Fax. 030 208 799 712 E-Mail: info@waermepumpe.de Internet: www.waermepumpe.de
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