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In ähnlich gelagerten Vergiftungsfällen der Vergangenheit wurden den Imkern von den Versicherungen über 500 Euro pro Bienenvolk zugesprochen, um den entstandenen Schaden an den Bienen und die entgangene Honigernte auszugleichen. Gemessen daran verteilt Landwirtschaftsminister Hauk nur Almosen. Für die Imker kommt noch der langfristige Schaden hinzu, der durch den Verlust von Kunden entsteht, die dieses Jahr nicht bedient werden konnten. Berufs- und Erwerbsimker ernten durch gezielte Wanderung mit ihren Bienen verschiedene Honigsorten und erzielen dadurch wesentlich höhere Erträge als Imker, die an einem Standort bleiben. Dem muss bei der Festlegung von Entschädigungsmodellen Rechnung getragen werden. Sowohl Bioland als auch der DBIB fordern von Minister Hauk, den real entstandenen Schaden zu ersetzen. In der Regel können die Imker ihre Ertragsverluste durch die Bienenvergiftung mittels Aufzeichnungen aus den Vorjahren plausibel belegen. Die Landesregierung hat den Imkern eine viel zu enge Frist bis zum 15. August gesetzt, die niedrige Pauschalentschädigung anzunehmen und damit auf weitere Forderungen zu verzichten. Diese kurze Fristsetzung hat keine sachliche Begründung und fällt zudem in eine Zeit mit hohen Arbeitsspitzen in der Berufs- und Erwerbsimkerei. Hier soll Druck aufgebaut werden, damit die Imker die niedrige Entschädigung annehmen. Bioland und DBIB fordern daher von Minister Hauk, den Imkern mindestens bis zum 30. September Zeit zu geben, um auch andere Optionen, einschließlich des Rechtsweges, zu prüfen. Hier können Sie sich die Pressemitteilung als pdf herunterladen. Bioland - Bundesverband Kaiserstr. 18, 55116 Mainz Pressestelle, Gerald Wehde Tel.: 0 61 31 / 23 97 9 -17, Fax: 0 61 31 / 23 97 9 - 27 presse @ bioland.de Deutscher Berufs und Erwerbsimker Bund e.V. Manfred Hederer, Am Moosgraben 8, 86919 Utting, Tel. 0172 / 8206459, Fax 08806/922321 manfred.hederer@berufsimker.de
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