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Die meisten Gewässer in Deutschland sind in keinem guten Zustand, doch Bundes- und Länderregierungen bleiben dabei: Sie sichern und fördern unangepasste Nutzungen mit zusätzlichen Risiken für Mensch, Gewässer und ihre biologische Vielfalt. Mit ihren unzureichenden Vorschlägen zum Umweltgesetzbuch offenbart die Bundesregierung einmal mehr, dass sie nur die Interessen der Land- und Industriewirtschaft schützen will statt endlich eine nachhaltige Wasserwirtschaft zum Zuge kommen zu lassen. Faktisch können die wichtigsten Nutzer unsere Trinkwasserquellen zum Nulltarif verschmutzen und Flüsse verbauen. Umweltkriterien, die erfüllt werden müssen, bevor Subventionen überhaupt vergeben werden, bleiben schwach und werden sogar aufgeweicht. So gibt es keine Gewähr, dass Uferstreifen und Auen nicht beackert, bebaut und überdüngt werden. Diese Defizite werden aber von der Bundesregierung nicht zum Anlass genommen, ihre Förderpolitiken für problematische Projekte solange einzustellen, bis es einen verlässlichen Rahmen für den Gewässerschutz gibt. Und an diesem Unrecht an der Natur wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Die EU hat deshalb erneut eine Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland eingereicht, denn die Verpflichtungen aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie werden wieder einmal nicht eingehalten. Wir fordern die Bundesregierung auf, endlich eine verantwortungsvolle und moderne Gewässerpolitik auf den Weg zu bringen. Kernforderung an das Kabinett von Angela Merkel ist die Erarbeitung einer nationalen Strategie, die die genannten Defizite im Wasserrecht angeht und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in den Bundesländern flankiert. Bis Ende 2008 sollen das Agrarministerium, die Bundeswasserstraßenverwaltung und weitere Schlüsselressorts dem Bundestag eigene Konzepte vorlegen, damit die Gewässer in Deutschland bis 2015 wieder ökologisch intakt sind.
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