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Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 01.06.2008
Gerichtsurteil: Anbau von Genmais macht Honig unverkäuflich
Urteil im Gerichtsverfahren zum Genmais MON 810 am Verwaltungsgericht in Augsburg
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am 30. Mai festgestellt, dass Honig welcher Blütenpollen des gentechnisch veränderten Mais MON 810 enthält, nicht verkehrsfähig ist. Nach Auffassung der Richter stellt der Anbau eine wesentliche Beeinträchtigung des Imkers Bablok dar, weil er solchen Honig nicht verkaufen darf. Auch geringste Spuren der Blütenpollen führen zum Verlust der Verkehrsfähigkeit, da der Genmais keine Zulassung als Lebensmittel hat.

Nach Auffassung des Gerichtes hat der Imker jedoch keinen Schutzanspruch gegenüber dem Anbau. Imker Bablok wollte per Gericht durchsetzen, dass der Anbauer durch geeignete Maßnahmen verhindert, dass seine Bienen Pollen des Mais eintragen (z.B. durch Abschneiden der Pollenfahnen oder Ernte vor der Blüte). Obwohl der Hobbyimker seine Bienen seit vielen Jahren stationär in einem Bienenhaus betreut und technisch nicht auf Bienentransporte eingerichtet ist, mutet das Gericht ihm zu, die Völker während der Maisblüte an einen anderen Standort zu verbringen. Nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit sei dies vom Imker zu verlangen.

Allerdings wies das Gericht darauf hin, dass der Imker zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Anbauer geltend machen kann. Die Richterin gestand dem Imker zu, dass ihn eine Ausweitung des Genmais Anbaues vor ein unlösbares Problem stellen wird. Das Urteil sei jedoch nur für diesen Einzelfall im Jahr 2008 gefällt.

?Die Entscheidung macht deutlich, dass die Imkerei durch die Agro-Gentechnik im Kern getroffen ist. Es kann nicht richtig sein, dass die von Monsanto zu verantwortenden Zulassungsdefizite von den Imkern oder von den Landwirten die diesen Mais anbauen, ausgebadet werden müssen.? So Thomas Radetzki, Vertreter des Bündnisses, welches den klagenden Imker unterstützt.

Imker Bablok sieht mehr als nur seine wirtschaftlichen Probleme: "Wenn der Gesetzgeber weiterhin keine Maßnahmen zum Schutz der Imkerei trifft, wird die Ausweitung des Genmais Anbaus zu bienenleeren Landschaften führen. Ein Bestäubungsnotstand bei Obst oder anderen Nutzpflanzen und eine Artenverarmung bei Wildpflanzen wird die Folge sein. Es ist unbegreiflich, dass der Staat schamlos den multinationalen Saatgutkonzern Monsanto stützt, jedoch die heimischen Imker, Bauern und Verbraucher im Stich lässt und fundamentale Naturschutzinteressen opfert. Wir werden jedenfalls weiter, auch vor Gericht, für die Durchsetzung unserer Rechte kämpfen."





Weitere Informationen:

Mellifera e.V.,
Vereinigung für wesensgemäße Bienenhaltung
Lehr- und Versuchsimkerei Fischermühle
D 72348 Rosenfeld

Telefon: (0049) 07428-9452490
Fax: (0049) 07428-9452499
Email: mail@bienen-gentechnik.de
www.bienen-gentechnik.de/


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