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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 31.05.2008
Die Vertreibung der Bienen und der Imker durch den Genmais
Anlässlich des gestrigen Genmais-Urteils des Verwaltungsgerichts Augsburg erklärt Ulrike Höfken, Sprecherin für Ernährungspolitik und Verbraucherfragen

Im Fall der Klage eines Imkers gegen den Anbau von Gentech-Mais MON810 hat das Verwaltungsgericht in Augsburg ein entscheidendes Urteil gefällt. Das Gericht hat zweifelsfrei festgestellt, dass ein mit MON810-Pollen verunreinigter Honig nicht verkehrsfähig ist und somit auch nicht mehr vom Imker verkauft werden kann. Es ist auch kein Schwellenwert mit einer Verunreinigung mit dem Gentech-Maispollen zu akzeptieren, sondern es gilt Nulltoleranz. Den Schaden hat nun der Imker - er kann seinen Honig nicht mehr verkaufen. Und er muss seinen Bienenstock an einem anderen Ort aufstellen. Denn das Gericht erkannte ihm keinen Schutzanspruch vor Auskreuzung zu. Der Wert des Forschungsversuches des Landes Bayern sei höher zu bewerten als die Interessen des Imkers.

Das Urteil bestätigt: Der Anbau von Monsantos Genmais MON810 ist mit Schäden für Imker verbunden. Die Kontamination mit MON810 löst den Anspruch auf Schadensersatz aus. Dieser war nicht Gegenstand des Augsburger Verfahrens, sondern müsste in einem weiteren Rechtsstreit geklärt werden.

Rund 80.000 Imker in Deutschland sind ins Mark getroffen. Die Vertreibung der Imker mit ihren Bienenstöcken durch den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen gefährdet eklatant die Interessen der Landwirtschaft, denn ein großer Teil der Nahrungsmittel braucht die Bestäubung durch Bienen.

Deshalb stehen wir jetzt vor der notwendigen Entscheidung zwischen dem Erhalt von Bienen sowie der bäuerlichen Landwirtschaft und dem Profitinteresse von Monsanto.


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