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Rubrik:Umwelt & Naturschutz    Datum: 26.05.2008
Bundesregierung startet "Ideenwettbewerb", um Eingriffsregelung abzuschaffen
Entwurf des Umweltgesetzbuches bereitet Schwächung des Naturschutzes vor
Am 23. Mai 2008 hat die Bundesregierung den lang erwarteten Entwurf eines Umweltgesetzbuches (UGB) vorgelegt. Zu einem entscheidenden Punkt, der Zukunft der Eingriffsregelung, erzielte sie intern jedoch keine Einigung. Nun soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine Flexibilisierung der Eingriffsregelung geprüft werden. Hierzu sind Länder und Verbände aufgerufen, sich an einem "Ideenwettbewerb" zu beteiligen. Offensichtliches Ziel: Das Gesamtvorhaben UGB soll so auf Kosten des Naturschutzes durchgesetzt werden.

Zum Hintergrund: Der Bundeslandwirtschaftsminister und die Landwirtschaftslobby blockieren die Einigung in der Bundesregierung zum Entwurf des Umweltgesetzbuchs seit Monaten. Sie beabsichtigen, die Eingriffsregelung ‑ ein Kernbestandteil des Naturschutzrechts seit 1976 - entscheidend zu verändern. Konkret wenden sie sich gegen sinnvolle Konzepte für die Bewältigung von Eingriffen in die Natur. Vorschnell sollen reine Ausgleichszahlungen eingeführt werden, anstatt vorrangig auf reale Kompensation der Beeinträchtigungen durch konkrete Maßnahmen zu setzen. Das Abstellen auf "automatische Ausgleichszahlungen" würde sowohl die Landwirtschaft als auch den Naturschutz bei der Folgenbewältigung von Projekten schwächen.

Mit Unverständnis nimmt der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten bdla die politische Kontroverse sowie die politische Zuspitzung rund um das Umweltgesetzbuch zur Kenntnis. Der bdla empfiehlt, die Belange von Landwirtschaft und Naturschutz im Umweltgesetzbuch auf der Basis des BMU-Entwurfs zum Umweltgesetzbuch auszugestalten. Fakten zur Betroffenheit der Landwirtschaft durch die Realkompensation sowie konkrete Empfehlungen für das Umweltgesetzbuch hat der bdla den Ministern Seehofer und Gabriel sowie dem Kanzleramtsminister de Maizière in einer aktuellen Stellungnahme vom 6. Mai 2008 unterbreitet. Die Stellungnahme finden Sie unter www.bdla.de/seite124.htm .

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