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Rubrik:Essen & Trinken    Datum: 23.05.2008
Klage gegen Gen-Mais Freisetzung der Firma Pioneer eingereicht
Zwei Wochen nach Einreichung einer Klage gegen die weitere Vermarktung der Gen-Maissorte MON810 der Firma Monsanto hat das Aktionbündnis "Projekt Gen-Klage" zusammen mit dem Aktionbündnis gentechnikfreies Kitzingen bei dem Verwaltungsgericht Braunschweig eine weitere Klage gegen einen Agro-Gentechnik-Konzern eingereicht. Die juristische Argumentation für die Klage stammt wieder von den Gentechnikrechtsspezialisten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen.

Diesmal geht es um eine Gen-Mais Freisetzung der Firma Pioneer, der Agro-Gentechnik Tochter des Dupont-Konzerns. Da GVO aus Freisetzungen über keine Marktzulassung verfügen, drohen dem klagenden Imker ein Vermarktungsverbot und Vernichtungsanordnungen für seinen Honig. Der Imker hatte in seiner Einwendung auf die Problematik aufmerksam gemacht. Die Minister Seehofer unterstellte Genehmigungsbehörde sah darin hingegen kein Problem.

Das Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen, das bereits 2007 für die brandenburgische Landesregierung ein gerichtliches Anbauverbot von MON810 durchgesetzt und damit den ersten Erfolg dieser Art in Deutschland erreicht hatte, versucht mit dem jetzigen Verfahren einen weiteren wichtigen Präzedenfall gegen die Agro-Gentechnik in Deutschland zu etablieren.

Neben diesen gezielten Prozessen gegen einzelne Marktzulassungen und Freisetzungen bereitet das Bündnis derzeit eine Klage gegen die EU-Gentechnikbehörden, also insbesondere die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA vor. In diesen Verfahren sollen Kompetenzanmaßungen der EU, mangelnde Unabhängigkeit und Umwissenschaftlichkeit der EFSA sowie das Unterlassen der vorgeschriebenen Langzeittests thematisiert werden.

Die Kosten für das EFSA-Gutachten betragen 25.000 Euro, die folgenden europaweit geplanten Prozesse können ein Vielfaches davon ausmachen. Außerdem fallen auch bei den Klagen gegen einzelne Zulasssungen (MON810) und Freisetzungen (Pioneer) Kosten an.

In unserem gemeinsamen Interesse für gesunde, gentechnikfreie Lebensmittel bitten wir Sie daher um finanzielle Unterstützung dieses wichtigen Klageprojektes.

Unser Aktionskonto: Kto-Nr.: 170 237 63
BLZ: 702 501 50 Kreissparkasse München Starnberg
Betreff: Aktion Genklage Ktoinhaber: Christiane Lüst

Da das Aktionsbündnis kein eingetragener Verein ist, können bei Einzahlung auf dieses Konto keine Spendenquittungen ausgestellt werden. Sollten Sie trotzdem eine benötigen, haben Sie die Möglichkeit Ihren Betrag auf ein Spendenkonto eines kooperierenden Vereins einzuzahlen. In diesem Fall wenden Sie sich bezüglich der Bankverbindung bitte an uns.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen als Koordinatorin zur Verfügung:
Christiane Lüst
Berengariastr. 5, 82131 Gauting Tel.: 089 / 893 11 054
Mail: christiane.luest@t-online.de
www.stopptgennahrungsmittel.de


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