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 ECO-News - die grüne Presseagentur
Presse-Stelle:  Walter Braun, D-81675 München
Rubrik:Büro & Unternehmen    Datum: 07.04.2008
Der blaue Brief vom Verbraucher
Künftig können gerechtfertigte Beschwerden über Firmen, die sich gegenüber dem Verbraucher unfair verhalten haben, in einem Internetportal öffentlich dargestellt werden.
Der Verbraucherschutz ist in Deutschland eindeutig in der Gesetzgebung verankert. Doch die Praxis sieht leider anders aus. Immer wieder gibt es eklatante Schwierigkeiten, hervorgerufen durch Knebelverträge, unseriöse Praktiken einiger Unternehmen oder missverständliche Vertragsklausulierungen. Das unabhängige Verbraucherportal www.tipps-vom-experten.de bietet nun dem Verbraucher eine neue Möglichkeit, sein Recht zu bekommen. In regelmäßigen Abständen wird auf diesem Portal der "Blaue Brief" veröffentlicht, der sich an jene Unternehmen richtet , die durch ihre Service- und Kundenfeindliche Politik eindeutig gegen den Verbraucherschutz verstoßen.

Obwohl die Rechtsgrundlage in Deutschland eindeutig den Verbraucherschutz in den Vordergrund stellt, stößt man gerade in diesem Gebiet immer wieder auf gravierende Mängel. Knebelverträge, mangelhafter Service oder unseriöse Praktiken gehören leider bis heute zum Alltag. Doch wer sich wehren und sein Recht einfordern möchte, stößt oftmals an die Grenzen des Machbaren. Das unabhängige Verbraucherportal www.tipps-vom-experten.de bietet nun jedem Verbraucher eine Möglichkeit, seine gerechtfertigte Beschwerde auf anderem Wege durchzusetzen. Der User erhält hier die Chance, gezielt einem Unternehmen oder Dienstleister, der gegen die Grundregeln des Verbraucherschutzes verstößt einen "Blauen Brief" auf dem Verbraucherportal zu veröffentlichen. Der "Blaue Brief" greift die Missstände auf, erklärt detailliert und hilft die Situation zu lösen.

Egal, ob es sich um das bekannte "Kleingedruckte" in einem Vertrag oder unseriöse Lockmethoden handelt, auf www.tipps-vom-experten.de bekommt der geneppte Verbraucher die Möglichkeit, seinem Ärger Luft zu machen. Der erste "Blaue Brief" geht zum Beispiel an einen Preselection-Anbieter, der eine wirklich erfolgreiche Kundenanbindung gewährleistet, indem er ihm schlichtweg die Chance einer Kündigung entzieht. Doch das soll nicht das einzige Beispiel einer perfiden Kundenpolitik, denen der Verbraucher ausgeliefert ist, bleiben. Tipps vom Experten prüft die Vorfälle und veröffentlicht erst, wenn die Sache klar ist. Es wird dann nicht nur der Fall ausführlich geschildert und das Fehlverhalten angeprangert, sondern es werden auch Tipps vom Fachmann gegeben, welche Wege man gehen kann, um sein Recht einzufordern. Der "Blaue Brief" erweitert damit den Verbraucherschutz in Deutschland um ein weiteres öffentliches und damit sinnvolles Sprachrohr und setzt sich für das Recht des Verbrauchers ein.


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