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Presse-Stelle:  Bündnis 90/ Die Grünen Bundesvorstand, D-10115 Berlin
Rubrik:Energie & Technik    Datum: 06.03.2008
Übertragungsnetz von Stromerzeugung trennen - E.ON weiter als Regierung
Zu der Diskussion über die Übertragungsnetze erklären Hans-Josef Fell, energiepolitischer Sprecher, und Kerstin Andreae, wirtschaftspolitische Sprecherin:

Die Ankündigung von E.ON, seine Übertragungsnetze abzugeben, ist ein schwerer Schlag für die Energiepolitik der großen Koalition. Der Konzern ist weiter als die Regierung. Mit ihrem "Dritten Weg" hält die Bundesregierung an längst verlorenen Positionen fest. Jetzt wird sie von den Entwicklungen überrollt.

Wir fordern die Bundesregierung auf, konstruktiv an Konzepten mitzuarbeiten, wie die Übertragungsnetze von den Stromkonzernen getrennt werden können. Wir müssen das Machtmonopol der großen Stromerzeuger bei den Netzen brechen, um zu mehr Wettbewerb, Verbraucherschutz und ökologischer Stromerzeugung zu kommen. Weiterer Druck auf die großen Energiekonzerne ist wichtig.

E.ON ist jetzt bereit, sein Netz zu verkaufen, weil ein Kartellverfahren droht. Es stimmt allerdings bedenklich, dass E.ON offenbar über Jahre hinweg die Modernisierung seiner Netze versäumt hat und gleichzeitig kräftig bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern Netzgebühren abkassiert hat.

Für uns ist die eigentumsrechtliche Entflechtung der Energiekonzerne unumgänglich für die Schaffung eines funktionierenden Energiemarktes. Der Betrieb der Energienetze auf Übertragungsnetzebene muss vollständig von der Erzeugung und dem Vertrieb von Energie getrennt werden. Wir fordern RWE, Vattenfall und EnBW auf, dem Beispiel E.ON zu folgen und sich von ihren Übertragungsnetzen zu trennen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, ihren Widerstand gegen die Umsetzung der verpflichtenden eigentumsrechtlichen Entflechtung innerhalb der EU unverzüglich aufzugeben und die EU-Kommission bei der Erstellung und Umsetzung der entsprechenden Richtlinie zu unterstützen. Die Regierung muss ein Konzept erarbeiten, in dem festgelegt wird, wer in Zukunft zu welchen Bedingungen Transportnetze in Deutschland betreiben darf und welche Unternehmen künftig davon ausgeschlossen werden, um einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewährleisten. Dazu gehört auch der Ausschluss von Käufern, die selbst Interesse an der Energiebereitstellung haben.

Die Energienetze sind ein natürliches Monopol und daher kein gewöhnliches Handelsgut. Es gilt deshalb, Qualitätskriterien zu entwickeln. Ein Erfolg versprechendes Modell ist die Gründung einer deutschen Netzgesellschaft. Wir begrüßen, dass E.ON sich bereit erklärt hat, seine Übertragungsnetze in eine solche Gesellschaft einzubringen. Wir haben eine Anhörung des Wirtschaftsausschusses am 9. April durchgesetzt, in der fundiert über die Ausgestaltung der deutschen Netzgesellschaft gesprochen wird. Dabei müssen alle auf dem Tisch liegenden Optionen geprüft werden. Wir brauchen hier keine Schnellschüsse, sondern fundierte Lösungen.


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