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Die Richter erteilten mit ihrem Urteil der Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen eine Absage. Das Gericht stellte klar, dass eine Durchsuchung von Computern nur nach richterlicher Anordnung und nur in sehr eng gefassten Grenzen möglich sei. Der ödp-Politiker begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht ein neues Grundrecht auf "Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" eingeführt hat. Das Bundesverfassungsgericht sieht langfristig Persönlichkeitsgefährdungen, die sich daraus ergeben, dass der Einzelne auf die Nutzung von Computern angewiesen ist und dabei in den Rechner auch persönliche Daten eingibt. Online-Durchsuchungen erfordern nun grundsätzlich den Richtervorbehalt, da die Betroffenen einem sehr tiefen Grundrechtseingriff ausgesetzt sind und ein Selbstschutz ausgeschlossen ist. "Die Verfassungsrichter betonen, dass der Gesetzgeber das Recht auf die private Lebensgestaltung akzeptieren muss. Auch die Durchforstung von Tagebüchern ist tabu", führt Striedl aus. Dass die Richter eine "konkrete Gefahr" verlangen, um die Online-Überwachung gut zu heißen, schütze die Bürger vor "staatlicher Willkür", so der ödp-Politiker. "Der Staat ist nun aufgefordert, sich zurückzuhalten. Sein Handeln gegen vermeintliche Terrorismusgefahren muss in Relation zum Nutzen stehen", so Striedl. Er fordert die zuständigen Politiker nun auf, die Gesetzeslage anzupassen. "Zwar wird die Politik immer wieder von den Verfassungsrichtern zurechtgewiesen, dennoch wird stets aufs neue versucht, das Grundgesetz auszuhöhlen", kritisiert Striedl abschließend. Ökologisch-Demokratische Partei (ödp) Bundespressestelle Sartoriusstr. 14 97072 Würzburg Tel. 0931/40486-11 Fax 0931/40486-29 florence.bodisco@oedp.de www.oedp.de
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