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Im Gesamtbudget von exakt 451,86 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr sind enthalten: eine Reserve von 23 Millionen Berechtigungen sowie 40 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr, die die Bundesregierung am Markt verkaufen wird. 29 Anlagen unterliegen erstmals ab 2008 dem Emissionshandel; deren zugeteiltes Budget liegt bei 9,79 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr, sodass das für diese Anlagenkategorie vorgesehene Budget von maximal 11 Millionen Emissionsberechtigungen nicht ausgeschöpft ist. Im Einzelnen: Die mehrfachen gesetzlichen Kürzungen bei Anlagen der Energiewirtschaft wirken sich in der Zuteilung wie folgt aus: Erstens: Der veräußerungsbedingte Kürzungsfaktor der Zuteilung bei Anlagen, die Strom produzieren, beträgt 0,844 (gut 15 Prozent). Diese Kürzung betrifft 427 Anlagen der Energiewirtschaft. Sie erzeugt den jährlichen Anteil von 40 Millionen Emissionsberechtigungen, der am Markt veräußert wird. Zweitens: Um das Gesamtbudget zu sichern, werden die Zuteilungen für Anlagen der Energiewirtschaft je nach ihrem Effizienzstandard anteilig weiter gekürzt. Ohne diese Kürzung überstiege die Zuteilungsmenge das verfügbare deutsche Budget um 13,28 Millionen Emissionsberechtigungen pro Jahr. 176 Anlagen der Energiewirtschaft sind von der so genannten anteiligen Kürzung betroffen. Die spezifischen Kürzungen einzelner Anlagen betragen bis zu 35 Prozent. Eine ausführliche Auswertung des Zuteilungsverfahrens 2008-2012 wird die DEHSt in den kommenden Wochen vorlegen. Dessau-Roßlau, 13.02.2008
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